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Vorläufiger Reisepass für Personen unter 18 Jahren

Beschreibung

Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, wenn die Bearbeitungszeit von ca. 4 – 6 Wochen für einen normalen Reisepass zu lange dauert und auch kein Express-Reisepass mehr beantragt werden kann. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.
Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit wie zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen sind auf Nachfrage vorzuweisen. 

Bitte beachten: Die Beantragung des vorläufigen Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passfotos verwendet werden. Diese können von einem lizensierten Fotografen erstellt werden. Alternativ steht Ihnen im Bürgerbüro ein Terminal zur Verfügung, um digitale Passfotos zu fertigen und Ihre Unterschrift vorab zu erfassen.

Gebühren

26,00 €
6,00 € Lichtbild Terminal

Benötigte Unterlagen

  • Antragsteller unter 18 Jahren Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • nach Verlust: Geburtsurkunde oder Personalausweis und Polizeianzeige (Anzeige kann auch im Bürgerbüro gestellt werden)

Benötigte Formulare zum Download finden Sie hier.

Ansprechpartnerin

Kerstin Brüggen

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartnerin

Anja Westphal

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartnerin

Emily Rothkopf

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen