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Stärkungspakt NRW

Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut

Angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben und einer sehr hohen Nachfrage stehen zahlreiche Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen in den Kommunen vor besonderen Herausforderungen. Mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stehen Mittel zur Verfügung, damit insbesondere den Menschen aus einkommensarmen Haushalten, die von den aktuellen Entwicklungen besonders betroffen sind, Unterstützungs- und Hilfsangebote auch weiterhin zur Verfügung stehen.

Daher möchte die Gemeinde Rommerskirchen als Adressat der Unterstützungsleistung dieses Geld an soziale Initiativen weitergeben. Sowohl Einrichtungen der Sozial- und Schuldnerberatung als auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wie beispielsweise Tafeln, Kleiderkammern, Suchtberatungseinrichtungen oder Seniorentreffs, können Anträge stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Verwendung der Mittel im Jahr 2023 stattfindet.

Gegenstand der Unterstützung sind insbesondere:

  • zusätzliche bzw. gestiegene Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen wie beispielsweise Miet- und Mietnebenkosten oder Strom- und Heizkosten
  • Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte
  • Ausgaben für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien für Sozial- und Schuldnerberatungen
  • zusätzliche/gestiegene Sachausgaben, die für den Betrieb und/oder die Durchführung einzelner Angebote/Maßnahmen benötigt werden wie z.B. den Einkauf von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
  • ggfs. Personalkosten, sofern das Personal unmittelbar zur Erbringung der o.g. Unterstützungsleistungen eingesetzt wird.

Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die über Drittmittelförderung vollfinanziert werden. Ferner sind Doppelförderungen ausgeschlossen, auch investive Ausgaben sind nicht förderfähig. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel muss im Anschluss nachgewiesen werden. Im Falle einer Überkompensation oder Nichtverausgabung sind die gewährten Leistungen zurückzuzahlen.

⇒ Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis 15.05.2023 bei der Gemeinde Rommerskirchen, Fachbereich Bildung, Soziales, Integration und Inklusion ein.

Das Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Mitteln aus dem Stärkungspakt um eine Billigkeitsleistung handelt, daher besteht kein Anspruch auf Gewährung.

In der Richtlinie zum Stärkungspakt NRW sind alle Rahmenbedingungen rund um das Unterstützungsprogramm geregelt. Es handelt sich um einen Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar 2023.

Weitere Informationen, z.B. welche Einrichtungen für welche Ausgaben unterstützt werden können, Informationen über Bemessung der Mittel, Verwendungsnachweise, Dauer und Zeitraum des Programms und Termine und Stichtage finden Sie in den Begleitinformationen (FAQ) zum Stärkungspakt NRW.