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Gleichstellung

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist rein rechtlich im Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Ansprechpartner/in

Nicole Musiol

Leiterin

Bürgermeisterbüro

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Zimmer: 1.08
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41569 Rommerskirchen