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Informationen zum Hochwasserrisiko

Berichte über Hochwasserkatastrophen in ganz Deutschland haben in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Auch wenn viele Gemeinden – wie auch Rommerskirchen – bislang von größeren Hochwasserereignissen verschont geblieben sind, so ist es doch sinnvoll, die Risiken zu untersuchen und davor zu warnen, auf Gefahren hinzuweisen und mögliche Vorkehrungen zu treffen.

Daher hat die Bezirksregierung Düsseldorf auf Grundlage einer EU-Richtlinie Hochwassergefahren- und –risikokarten u.a. auch für den Gillbach erstellt.

Dargestellt werden hierbei die Hochwassergefährdungen für die Jährlichkeiten HQhäufig, HQ100 und HQextrem. Diese Angaben bedeuten, dass ein entsprechendes Hochwasserereignis aus statistischer Sicht zum Beispiel nur einmal in 100 Jahren auftritt (HQ100).

Zusätzlich zu den Vorgaben der EU-Richtlinie werden in NRW die durch Hochwasser gefährdeten Flächen rechnerisch ermittelt und als Überschwemmungsgebiete festgesetzt.

Die Ausweisung solcher Überschwemmungsgebiete erfolgt mit dem Ziel, Schäden durch Hochwasserereignisse zu verringern oder sogar gänzlich zu vermeiden und zählt zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im vorbeugenden Hochwasserschutz. Überschwemmungsgebiete dienen u.a. dem Erhalt oder der Gewinnung, insbesondere Rückgewinnung von Rückhalteflächen und der Regelung des Hochwasserabflusses.

In den Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften. So sind dort zur Vermeidung späterer Hochwasserschäden die Ausweisungen neuer Baugebiete ebenso wie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in der Regel untersagt. Weiterhin ist es in der Regel nicht zulässig, Grünland in Ackerland umzuwandeln oder Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen.