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Landschaftsgalerie Strategischer Bahndamm

Hier finden Sie ein Zustammenstellung der häufig gestellten Fragen (FAQ´s).

 

1. Zur Geschichte des Bahndamms

Planung einer Braunkohlenbahn
Die Planungen für eine Verbindung von Rommerskirchen zum Hafen in Neuss begannen vermutlich bereits im späten 19. Jahrhundert, spätestens jedoch nach 1904. In diesem Jahr hatte die Bergheimer Kreisbahn ihre Strecke von Bergheim bis zum Bahnhof Rommerskirchen verlängert. Nun war es möglich, die im Bergheimer Revier gewonnene Braunkohle über Rommerskirchen, Grevenbroich und Neuss Hauptbahnhof zum Hafen in Neuss zu transportieren. Die Planungen sahen vor, eine eingleisige Neben-bahn von Rommerskirchen bis zum Bahnhof in Neuss-Holzheim und weiter südlich an Neuss vorbei zum Hafen zu bauen. Sie sollte vordringlich der Verkürzung der Strecke zum Neusser Hafen um rund 18 Kilo-meter dienen. Zugleich sollte sie der lokalen Bevölkerung ermöglichen, die Städte Rommerskirchen und Neuss und ihre dortigen Arbeitsplätze leichter zu erreichen.
Mit Runderlass vom 3. Juli 1907 des preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten begannen die offizi-ellen Vorarbeiten für den Streckenbau. Am 24. Juli 1908 fand eine erste Streckenbereisung statt. Nach-dem die Kreise und Gemeinden hohe Zuschüsse für den Grunderwerb und den Bau zugesagt hatten und im Juli 1913 das Enteignungsrecht erlassen worden war, wurde noch Ende 1913 mit den Bauarbeiten be-gonnen.

Ruhr-Mosel-Entlastungsstrecke
In einem Schreiben vom Juli 1912 an den Oberpräsidenten in Koblenz hatte das Ministerium der öffentli-chen Arbeiten darauf hingewiesen, dass die Strecke von Rommerskirchen nach Neuss in die aktuellen Planungen einer Verbindung vom Ruhrgebiet bis zur Mosel und weiter in das Minette-Gebiet (Region in Luxemburg, Wallonien und Lothringen mit Eisen- und Stahlindustrie) eingebunden war. Die neue Ver-bindung, als „Ruhr-Mosel-Verkehr“ bzw. „Ruhr-Mosel-Entlastungsstrecke“ bezeichnet, sollte die überlas-teten Eisenbahnknoten im Ruhrgebiet, in Düsseldorf/Neuss, in Köln und auf der linken Rheinstrecke entlasten. Ziel war es, die schweren Kohlen- und Erzzüge an den Knotenpunkten vorbei zwischen dem Ruhrgebiet und dem Minette-Gebiet fahren zu lassen. Förderer dieser Planungen war u. a. die Stahlin-dustrie im Ruhrgebiet, die zunehmend unter den verkehrlichen Belastungen und damit Verzögerungen im Umlauf der Rohstoffe litt. Zudem gab es gute wirtschaftliche Beziehungen zwischen den Fabrikanten im Minette-Gebiet und im Ruhrgebiet.
Die Planungen sahen vor, eine neue Strecke von Alpen über Kamp-Lintfort bis nach Osterath zu bauen, von dort bis nach Neuss-Holzheim die vorhandenen Strecken auszubauen, und dann die gerade begon-nene neue Strecke zwischen Holzheim nach Rommerskirchen zu nutzen. Zwischen Rommerskirchen und Liblar (heute in Erftstadt) gab es die Strecke der 1913 verstaatlichten ehemaligen Bergheimer Kreisbahn, die für die schweren Züge ausgebaut werden mussten. Ab Liblar sah man einen Neubau über Rheinbach bis ins Tal der Ahr bei Dernau vor; eine Weiterführung bis zur Festung in Metz (Lothringen) war ebenfalls vorgesehen.

Strategische Bahn von Neuss-Holzheim bis Ahrweiler-Rech
Nach dem gewonnenen Krieg gegen Frankreich 1871 und der Gründung des Deutschen Kaiserreiches hielten sich die Befürchtungen bei den deutschen Militärs, dass die Franzosen erneut einen Krieg gegen Deutschland führen würden. Zugleich wurde die Gefahr gesehen, dass das Russische Zarenreich im Os-ten Deutschland angreifen könnte. Die Furcht vor einem Zweifrontenkrieg war groß. Es wurde daher der sogenannte „Schlieffen-Plan“ entwickelt. Dieser sah, grob vereinfacht, vor, zunächst innerhalb von sechs Wochen Frankreich zu besiegen, um dann die frei werdenden Truppen gegen Russland einzusetzen. Eine bedeutende Rolle in diesem Plan spielten die Eisenbahnen, die den gesamten Transport von Truppen, Ausrüstungen, Waffen und Munition sowie der Versorgung übernehmen sollten. Nach 1905 war klar, dass das Gebiet der damaligen Rheinprovinz nördliches Aufmarschgebiet für den Angriff über Belgien nach Frankreich werden sollte. Da hier die Bahnstrecken, insbesondere in der Eifel, nur ungenügend für den erforderlichen Militärverkehr ausgebaut waren, kam es zu umfangreichen Planungen für neue Stre-cken bzw. den Ausbau vorhandener Strecken. Einen wichtigen Bestandteil stellte die neue Verbindung von Neuss ins Ahrtal dar.
Um sie den militärischen Bedingungen anzupassen, wurden die Planungen auch für den Abschnitt zwi-schen Holzheim und Rommerskirchen nochmals überarbeitet. Die Strecke wurde auf Dämme verlegt, um ebenerdige Kreuzungen zu vermeiden. Diese Planungen waren im Januar 1916 abgeschlossen, als ein vorläufig festgestellter Plan bekannt gegeben wurde. Gegenüber den älteren Planungen war die Strecke nochmals verändert worden, um Steigungen zu vermeiden und die Kurvenradien zu vergrößern. Ziel war es, die Militärzüge zügiger und ohne Unterbrechungen an Steigungen und Übergängen fahren zu lassen.

Der Bahndamm nach 1918
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges 1918 wurden die Arbeiten zunächst eingestellt. Im Versailler Ver-trag von 1919 war geregelt worden, dass die sogenannten strategischen Eisenbahnstrecken nicht weiter gebaut werden durften. Ausnahme war nur die Ruhr-Mosel-Entlastungsstrecke, die weiterhin gebaut werden durfte, allerdings nur eingleisig und ohne Verbindung zu den bereits vorhandenen kreuzenden Bahnstrecken. Auch im Abschnitt zwischen Rommerskirchen und Holzheim wurde weiter gebaut; noch 1921 berichtete der Bürgermeister von Rommerskirchen von Arbeiten im Bahnhof Anstel.
Dennoch wurden die Arbeiten im Dezember 1923 eingestellt. Gründe waren zum einen die schlechten finanziellen Möglichkeiten der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft und die fehlende wirtschaftliche Notwendigkeit für den Streckenbau. Die engen Verbindungen zwischen dem Ruhrgebiet und dem Mi-nette-Gebiet gab es nicht mehr und der laufende Verkehr konnte über die vorhandenen Strecken ab-gewickelt werden. Dies erfolgt bis heute.

In den 1920er Jahren wurden die Enteignungs- bzw. Entschädigungsverfahren für die ursprünglich ge-plante eingleisige Strecke abgewickelt. Auch sorgte die Reichsbahn dafür, dass der Bahndamm z. B. von Huflattich befreit wurde. Aber sie verhinderte unter Androhung von Polizeigewalt auch, dass der Bahn-damm für die widerrechtliche Anfuhr von Schnitt- und Abfallmassen (Schreiben der Deutschen Reichs-bahn-Gesellschaft vom 14.05.1929) genutzt wurde und verbot das Beweiden mit Schafen durch einen örtlichen Metzger.

Die Gemeinden zwischen Holzheim und Rommerskirchen versuchten in den 1930er Jahren mehrfach, den Bahnbau wiederzubeleben, da ihrer Ansicht nach die wirtschaftlichen Interessen des betroffenen Gebietes weiterhin bestanden. Letzte Bemühungen gab es vermutlich vor dem Beginn des Zweiten Weltkrieges. Diese Bemühungen, bis hin zur feierlichen Übergabe einer Denkschrift im zuständigen Mi-nisterium in Berlin 1927, führten jedoch nicht zur Wiederaufnahme der Baumaßnahmen.

Beschreibung der Strecke
Die Strecke sollte in Neuss-Holzheim aus der vorhandenen Bahnstrecke nach Düren mittels eines Über-wurfbauwerkes kreuzungsfrei aufgefädelt werden. Bis zur Erft war die Strecke ebenerdig geplant, wurde in diesem Abschnitt aber nicht ausgeführt. Die Erft sollte mittels einer großen Brücke gequert werden. An dieser Stelle steht heute ein Denkmal. Südlich der Erft wurde der Bahndamm aufgeschüttet. Bei der Motte Helpenstein gibt es eine Brücke über die Grafenstraße. Zwischen Helpenstein und Münchrath war ein Bahnhof Helpenstein vorgesehen; das Bahnhofsplanum war weitgehend fertig gestellt worden. Bei Münchrath und Hülchrath gibt es weitere Brückenbauwerke, südwestlich von Neukirchen war der Bahn-hof Hülchrath geplant, in einem Einschnitt gelegen, der ebenfalls im Planum angelegt wurde.
Nördlich von Hoeningen sollte der gleichnamige Bahnhof liegen. Zwischen diesem und dem geplanten Bahnhof Anstel gibt es große Abschnitte, in denen der Bahndamm im Gelände gut zu erkennen ist. Der Bahnhof Anstel selbst liegt auf dem Damm, Planum und Zufahrten sind weitgehend fertiggestellt wor-den und erhalten.
Die Strecke führt weiter auf einem Damm mit mehreren erhaltenen Brücken gradlinig nach Rommerskir-chen. Dort sollte ein Turmbahnhof angelegt werden, die Brückenfundamente sind beidseitig der vor-handenen Strecke von Köln nach Grevenbroich noch erhalten. Bis 2007 gab es noch das Brückenstell-werk, das ursprünglich auf der Höhe des Bahnsteiges der Strecke nach Holzheim stehen sollte.
Die Straße von Rommerskirchen nach Neuss (heute B 477) sollte auf einer schmalen Brücke gequert werden, die Strecke verlief weiter ebenerdig bis zum geplanten Bahnhof Rheidt-Hüchelhoven bzw. Gill (in den historischen Quellen gibt es beide Bezeichnungen). Wegen der Nähe zum Bahnhof Rommerskir-chen (Entfernung rund 1,2 Kilometer) war hier im Wesentlichen Güterverladung und Rübenverkehr vor-gesehen. Hier hatte die Bahnstrecke Anschluss an die ehemaligen Bergheimer Kreisbahn mit ihrer Stre-cke nach Bergheim. Die heute noch vorhandene Bahnstrecke wurde allerdings erst in den 1930er Jahren errichtet, als die alte Strecke, die mitten durch die Dörfer verlief, nach Osten auf einen eigenen Bahn-damm verlegt wurde.

Auffällig ist die unterschiedliche Gestaltung von Brücken. Dazu gehören sowohl Bogenbrücken und Flachbrücken, je nach der erforderlichen Höhe des Bahndammes. Die Fundamente wurden aus Stampf-beton hergestellt, bei den Bogenbrücken sind die Kanten mit Ziegelsteinen verziert (z. B. Am Reiher-busch bei Münchrath, Lommertzweg bei Nettesheim). Bei den Flachbrücken verwendete man vorgefer-tigte Balken, drei davon, ineinander gesteckt, bildeten den Längsträger (Brücke Grafenstraße bei Hel-penstein). Die Brückenunterseite bzw. das Tragwerk bestand aus Eisenschwellen, auf denen der Bahn-körper aufgebaut wurde.

(Claus Weber, LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 2014;M https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-26860-20111207-2

2. Ist es richtig, dass mit den Rampen, an denen tatsächlich viel abgeholzt wurde, in Zukunft auch Menschen mit Behinderungen oder Rollatoren den Bahndamm begehen können?

Die Rampen werden mit einer maximalen Steigung von 6 % errichtet, was der Norm für das barrierefreie Bauen und als Maximum für Selbstfahrer entspricht. Es ist eines der Hauptziele des Projekts, dass zukünftig alle Bevölkerungsteile, also auch Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Menschen mit Rollatoren genauso wie z.B. Eltern mit ihrem Kinderwagen, den Strategischen Bahndamm durchgängig begehen/befahren können.

3. Ist das Projekt von biologischer Seite begleitet worden? Auf dem Bahndamm wohnen wertvolle Tierrassen wie Schwarzdrossel, Specht, Habicht, Fuchs, Natrix Natrix, Nutrias, Bülbül, Laurasiatheria, Dachs, Eichhörnchen und Sperber. Wie wird sichergestellt, dass diese Tiere nicht gestört werden und auch in Zukunft dort leben können?

Das Projekt ist von biologischer, ökologischer und naturschutzfachlicher Seite sehr umfangreich begleitet worden und wird dies auch noch nach seiner Umsetzung sein. In den vergangenen Monaten erfolgte ein enger Austausch mit den Städten Grevenbroich und Neuss, dem Umwelt-amt des Rhein-Kreises Neuss, der Biologischen Station im Rhein-Kreis Neuss e.V. sowie mit den drei an der Planung beteiligten Planungs-, Landschaftsarchitektur- und Ingenieurbüros. Bereits im Jahr 2012 wurde durch ein Umweltinstitut ein erstes Entwicklungskonzept für den Strategi-schen Bahndamm entwickelt.

Seitens der Biologischen Station im Rhein-Kreis Neuss e.V. wurde im Jahr 2019 eine sehr umfang-reiche Bestandsaufnahme des Strategischen Bahndamms durchgeführt. Hierzu hat die Biologi-sche Station sowohl tags, als auch nachts knapp 40 Ortsbegehungen durchgeführt.

Zielsetzung dieser Begehungen war es zunächst, eine flächendeckende Biotoptypenkartierung nach den Vorgaben des LANUV durchzuführen. Dabei wurden die Abschnitte des Strategischen Bahndamms aus dem IVÖR-Entwicklungskonzept (2012) übernommen und um die Abschnitte auf dem Gebiet der Städte Grevenbroich und Neuss erweitert. Für jeden Abschnitt wurde eine Florenliste erstellt. Bei der Suche nach Höhlenbäumen an den Stellen der Maßnahmenumset-zung wurden größere Bäume möglichst vor der Belaubung von allen Seiten begutachtet. Der Standort von Höhlenbäumen wurde mittels GPS ermittelt.

Der dominierende Biotoptyp am Strategischen Bahndamm ist der Ahornmischwald mit heimi-schen Laubbaumarten aus mittlerem Baumholz (BHD 38 bis 50 cm; AR1, ta1). Der Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) ist zurzeit extrem von der Rußrindenkrankheit betroffen. Durch die extre-me Trockenheit der Sommer 2018 und 2019 werden die geschwächten Bäume infiziert und ster-ben schließlich ab. Da die Pilzsporen bei Inhalation auch für den Menschen schädlich sind, werden die befallenen Bäume aus dem Bestand entfernt. Die Rußrindenkrankheit wird zu einem Absterben eines erheblichen Anteils der Bäume am Strategischen Bahndamm führen und macht letztendlich einen Umbau des Waldes erforderlich.

Die Brutvogelkartierung erfolgte nach den Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005; LANUV 2016). Es wurden alle im Plangebiet sowie seinem planungsrelevanten Umfeld vorkommenden Vogelarten erfasst. Die Brutvogelbestandsaufnahme erstreckte sich von März bis Juni 2019. Die Erfassung der Höhlenbäume erfolgte nicht flächendeckend. An den Landschaftsfenstern, Erzählstationen, Erlebnisstationen und Raststationen wurden Höhlenbäume und Brutvögel erfasst. An den sieben Rampenstandorten wurde der Rampenstandort in einem Radius von 100 m untersucht. An den Landschaftsfenstern, Erzählsta-tionen, Erlebnisstationen und Raststationen wurde ein Radius von 50 m untersucht. Im gesamten Bereich des Bahndammes konnten relativ selten Höhlenbäume im Umfeld der Landschaftsfens-ter festgestellt werden. An den Standorten 1-32 sind keine Höhlenbäume von dem Projekt be-troffen. Am Standort 33 (Auftakt-/Endstation Alter Bahndamm/Rampe Bahnhof Rommerskirchen) befindet sich ein Höhlenzentrum. Hier sind fünf Höhlen-Bäume mit acht Höhlen vom Projekt betroffen. Als vorzeitige Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) wurde das Anbringen von 20 Nistkästen und Fledermaushöhlen vorgeschlagen. Diese Maßnahme wird nach Beendigung aller Fällarbeiten umgesetzt.

Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte in Anlehnung an MKULNV NRW (2017) durch Hochkisten und Fledermausdetektor. Insgesamt wurden in zwölf Nächten an zwei potenziellen Brücken-standorten (Hermeshof und Ziegelstraße) je ein bis zwei Horchkisten aufgestellt. Untersuchun-gen mittels Horchkisten konnten zeigen, dass die beiden Brücken-Standorte Hermeshof und Zie-gelstraße keine
Fledermaus-Quartiere sind.

Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahmen wurde ein Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung er-stellt. Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG, die durch die Planung erfüllt werden könnten, wurden ermittelt und dargestellt.

Die Prüfung ergab, dass durch die Umsetzung der „Landschaftsgalerie Strategischer Bahndamm“ keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden. Voraussetzung hierfür ist die Umsetzung geeigneter Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

Zur Ermittlung geeigneter Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wurde ein externes Um-weltplanungsbüro mit der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans beauftragt. Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Abarbeitung der natur-schutzfachlichen Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG erfolgte auf Grundlage der im Früh-jahr 2019 von der Biologischen Station des Rhein-Kreises Neuss durchgeführten Biotoptypenkar-tierung im Umfeld des Vorhabens sowie auf der Grundlage einer eigenen Geländebegehung durch das mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan beauftragte Büro.
• Die geplanten Maßnahmen wurden hinsichtlich ihrer Erheblichkeit differenziert. Die Bilanzierung der erheblichen Eingriffe ergibt in der Summe einen Biotopwertverlust von 38.646 Punkten.

Dieser Verlust wird auf zwei Flächen kompensiert, die beide im Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen liegen:

  • Direkt am Strategischen Bahndamm (Flurstück 66, Flur 10, Gemarkung Hoeningen) können auf ca. 2.550 m² durch das Anpflanzen von Bäumen und durch das Anlegen von Saumstrukturen und freiwachsenden Hecken 6.600 Ökopunkte erzielt werden. Die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Rommerskirchen.
  • Die restlichen 32.046 Punkte werden auf der Ökokonto-Fläche 1008 des Rhein-Kreises Neuss (Flurstück 61, Flur 4, Gemarkung Frixheim-Anstel) mit einer Größe von ca. 12.538 m² durch das Anpflanzen von Krautsaum, Sträuchern und Bäumen kompensiert. Die Fläche befindet sich im Eigentum des Rhein-Kreises Neuss.

Unabhängig von der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und der vorzeitigen Ausgleichsmaßnahme (Anbringen von 20 Nistkästen und Fledermaushöhlen) sorgen folgende Maßnahmen, die im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag formuliert werden, zusammengefasst für einen sorgsamen Eingriff in Natur und Landschaft:

  •  Weitgehende Nutzung einer bestehenden Wegetrasse, Wegneubau nur im Abschnitt unmittelbar nördlich des Bahnhofs Rommerskirchen und zur Errichtung von Rampen;
  • Verzicht auf Bau neuer Rampen bei vorhandenen Brückenwiderlagern, hier Einrichtung von Brücken;
  • Teilweiser Rückbau von Trampelpfaden, wo ein Ersatz durch Rampen erfolgt;
  • Weitgehende Beschränkung auf eine bloße Ertüchtigung der Wegoberfläche, Begrenzung der Vollausbaustrecke, Verzicht auf Vollversiegelung;
  • Beschränkung der Wegbreite auf 2,50 m zuzüglich Banketten, dabei schonende Ertüchtigung von Banketten in Engstellen an Stammfüßen;
  • Nutzung vorhandener Gehölzlücken für die Anlage von Landschaftsfenstern, Beschränkung auf das Aufasten bzw. Auslichten von Bäumen und „Auf-den-Stock-Setzen“ von Sträuchern und Baumjungwuchs;
  • Nutzung vorhandener technischer Strukturen und damit geringwertiger Biotope wie Brücken für die Einrichtung von diversen Erlebnisstationen;
  • Erhalt von Höhlenbäumen, im Einzelfall auch in Konfliktbereichen durch Detailanpassung der Planung;
  • Einrichtung von Stammschutzmaßnahmen an nah an der Trasse befindlichen Bäumen vor Beginn der Bauphase;
  • Keine Materiallagerung in Gehölzbeständen; Materiallagerung an der Trasse kann nur auf und unter Brücken stattfinden;
  • Die Breite der eingesetzten Baumaschinen ist an die Wegebreite anzupassen;
  • Vermeidung von Materialeintrag außerhalb der Wegeflächen;
  • Im Einzelfall Handschachtung im Bereich tangierter Starkwurzeln, z.B. bei lokal notwendigem Bodenaustausch in Versickerungsmulden;
  • Gehölzentnahmen bzw. erforderliche Gehölzrückschnitte werden auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt und vor Beginn der Brutperiode durchgeführt;
  • Baustelleneinrichtungsflächen werden bevorzugt auf (teil-)versiegelten Flächen und in zweiter Linie auf geeigneten baumfreien Flächen mit geringem Biotopwert und guter Regenerierbarkeit angelegt. Baustelleneinrichtungsflächen außerhalb (teil-)versiegelter Flächen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.
4. Ich bin Reiterin und nutze den Bahndamm regelmäßig. Wird es keinen Reitweg mehr geben?

Nach wiederholten Anfragen durch Reiterschaft und interessierte Bürgerinnen und Bürger stellen die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss und die Gemeindeverwaltung klar, dass das Reiten nach Abschluss der Wegebauarbeiten auf dem Bahndamm nur auf dem neu angelegten Weg selbst nicht erlaubt ist. Abseits des neuen Weges kann auf bestehenden Reit- und befestigten Forstwegen selbstverständlich weiter geritten werden.
Wo auf dem Bahndamm selbst keine Möglichkeit bestehen wird, sich per Pferd fortzubewegen, soll parallel zum Bahndamm eine alternative Reitwegeführung über die gesamte Länge des Bahndamms geschaffen werden.
„Das Konzept dazu wird eng mit dem Reitwegebeauftragten der Vereinigung der Freizeitreiter und –fahrer in Deutschland, Herrn Diebelt, abgestimmt, der auch die Interessen der Reiterschaft in die Planungen mit einbringt“, so Carsten Friedrich, Fachbereichsleiter Planung der Gemeinde Rommerskirchen.

5. Warum ist der neue Weg in Eckum unterhalb des Bahndammes geplant?

Die Wegeführung im Bereich des Ortsteils Eckum ist aus unterschiedlichen Gründen unterhalb der Schulter des Strategischen Bahndamms geplant:

  1. Im Bereich zwischen den Straßen Eckumer Berg und Heimchesweg wird das Flurstück 221, Flur 20, Gemarkung Rommerskirchen im Bebauungsplan RO 10 „Eckumer Berg“ als Wegeparzelle dargestellt. Diese Wegeparzelle, die im Laufe der Jahre „verwildert“ ist, soll nun wieder ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zugeführt werden, für die sie ursprüng-lich bestimmt war. Auf diese Weise soll zukünftig der Abschnitt zwischen Eckumer Berg und Heimchesweg auch für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, mit Rollstuhl oder Rollator, aber auch für Eltern mit ihrem Kinderwagen begeh-/befahrbar werden. Der Wunsch einer barrierefreien Verbindungsmöglichkeit in diesem Abschnitt wurde in den vergangenen Jahren vielfach an die Gemeinde Rommerskirchen herangetragen.
  2. Auch für den nördlich angrenzenden Bereich zwischen Heimchesweg und der B 477 (Bahnstraße) kurz vor dem Bahnhof lässt sich konstatieren, dass dieser bisher nicht barri-erefrei war. Um genauso wie für den Bereich zwischen Eckumer Berg und Heimchesweg einen möglichst geringen Eingriff in Natur und Landschaft zu gewährleisten, wird hier eine Fläche seitlich des Strategischen Bahndamms gewählt. Würde man den bestehenden Trampelpfad in der Mitte des Strategischen Bahndamms barrierefrei ausbauen, müsste man durch den Höhenunterschied zwischen Bahndamm-Schulter und Bahndamm-Fuß die hierfür erforderlichen Rampen mit einem deutlich höheren Eingriff in Natur und Landschaft errichten.
  3. Grundsätzlich soll durch das Anlegen des Weges im Bereich Eckumer Berg die Möglichkeit gegeben werden, dass sich der Rad- und Fußverkehr durchgängig zwischen dem Center am Park (CaP) und dem Bahnhof Rommerskirchen bewegen kann, ohne dabei die viel befahrene 477 (Bahnstraße) benutzen zu müssen. Vor dem Bahnhof Rommerskirchen wird daher auch eine sichere Querung zum Bahndamm-Bereich zwischen Heimchesweg und B 477 geschaffen, diese steht aber nicht in direktem Zusammenhang mit dem eigentlichen Projekt „Landschaftsgalerie Strategischer Bahndamm“.
6. Warum ist die Wegführung in Eckum einmal vor dem Bahndamm geplant ist und einmal zur Feldseite hin?

Die Wegeführung im Bereich des Ortsteils Eckum ist aus unterschiedlichen Gründen unterhalb der Schulter des Strategischen Bahndamms geplant:

  1. Im Bereich zwischen den Straßen Eckumer Berg und Heimchesweg wird das Flurstück 221, Flur 20, Gemarkung Rommerskirchen im Bebauungsplan RO 10 „Eckumer Berg“ als Wegeparzelle dargestellt. Diese Wegeparzelle, die im Laufe der Jahre „verwildert“ ist, soll nun wieder ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zugeführt werden, für die sie ursprünglich bestimmt war. Auf diese Weise soll zukünftig der Abschnitt zwischen Eckumer Berg und Heimchesweg auch für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, mit Rollstuhl oder Rollator, aber auch für Eltern mit ihrem Kinderwagen begeh-/befahrbar werden. Der Wunsch einer barrierefreien Verbindungsmöglichkeit in diesem Abschnitt wurde in den vergangenen Jahren vielfach an die Gemeinde Rommerskirchen herangetragen.
  2. Auch für den nördlich angrenzenden Bereich zwischen Heimchesweg und der B 477 (Bahnstraße) kurz vor dem Bahnhof lässt sich konstatieren, dass dieser bisher nicht barrierefrei war. Um genauso wie für den Bereich zwischen Eckumer Berg und Heimchesweg einen möglichst geringen Eingriff in Natur und Landschaft zu gewährleisten, wird hier eine Fläche seitlich des Strategischen Bahndamms gewählt. Würde man den bestehenden Trampelpfad in der Mitte des Strategischen Bahndamms barrierefrei ausbauen, müsste man durch den Höhenunterschied zwischen Bahndamm-Schulter und Bahndamm-Fuß die hierfür erforderlichen Rampen mit einem deutlich höheren Eingriff in Natur und Landschaft errichten.
  3. Grundsätzlich soll durch das Anlegen des Weges im Bereich Eckumer Berg die Möglichkeit gegeben werden, dass sich der Rad- und Fußverkehr durchgängig zwischen dem Center am Park (CaP) und dem Bahnhof Rommerskirchen bewegen kann, ohne dabei die viel befahrene 477 (Bahnstraße) benutzen zu müssen. Vor dem Bahnhof Rommerskirchen wird daher auch eine sichere Querung zum Bahndamm-Bereich zwischen Heimchesweg und B 477 geschaffen, diese steht aber nicht in direktem Zusammenhang mit dem eigentlichen Projekt „Landschaftsgalerie Strategischer Bahndamm“.
7. Auf dem Eckumer Berg bis zum Heimchesweg soll an den Gärten vorbei ein neuer Weg angelegt werden. Darf der bisherige Weg weiter genutzt werden?

Der bisherige Trampelpfad auf der Bahndamm-Schulter im Bereich Eckumer Berg darf grundsätzlich weiter genutzt werden, allerdings wird die Gemeinde Rommerskirchen diesen Weg zukünftig nicht mehr weiter pflegen und instandhalten. Durch das Anlegen der Wege links und rechts des Strategischen Bahndamms im Bereich Eckumer Berg als Planungsalternative mit der geringsten Eingriffsintensität soll sich der Bahndamm auf seiner Schulter mittelfristig wieder in seinen naturnahen Zustand zurückentwickeln.

8. Wem gehört der Strategische Bahndamm eigentlich?

Der Strategische Bahndamm befindet sich, entsprechend den Städte- und Gemeindegrenzen, im Eigentum der drei Kommunen Rommerskirchen, Grevenbroich und Neuss.

9. Wer ist für die Instandhaltung und Pflege des Bahndamms verantwortlich?

Eigentümerin des Strategischen Bahndamms ist – auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen – entsprechend die Gemeinde Rommerskirchen. Entsprechend des Nutzungsvertrags zwischen der Gemeinde Rommerskirchen und dem Rhein-Kreis Neuss aus dem Jahr 2010 ist jedoch der Rhein-Kreis Neuss für die forstgerechte Nutzung und Pflege des Strategischen Bahndamms im Gemeindegebiet verantwortlich. Dementsprechend ist der Rhein-Kreis Neuss dazu verpflich-tet, das Gelände als Wald zu bewirtschaften. Dabei übernimmt er die Verkehrssicherungspflicht für die bestehenden Verkehrsflächen auf dem Strategischen Bahndamm. Die Verkehrssicherungspflicht für die vorhandenen Bauwerke (z.B. Brücken) verbleibt bei der Gemeinde Rommerskirchen.

10. Was kostet die Maßnahme in etwa?

Im Rahmen des Förderprogramms „Grüne Infrastruktur NRW“ wurde im Zuwendungsbescheid des Fördergebers vom 18.12.2018 von anrechenbaren Kosten in Höhe von knapp 1,8 Mio. € ausgegangen. Diese Zahl bezieht sich auf die gesamten Maßnahmen auf dem Gebiet der drei Partnerkommunen Rommerskirchen, Grevenbroich und Neuss. Es wird seitens des Fördergebers eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von ca. 1,4 Mio. € gewährt. Diese Zahl leitet sich aus den Förderrichtlinien des Programms „Grüne Infrastruktur NRW“ ab, die eine maximale Anteilsfinanzierung in Höhe von 80 % vorsehen.

11. Wann ist in etwa wieder mit einem dichten Bewuchs so wie er vor der Maßnahme war zu rechnen?

Das Projekt „Landschaftsgalerie Strategischer Bahndamm“ ist auf Langfristigkeit ausgelegt, damit die vielen Vorzüge des Strategischen Bahndamms auch in den kommenden Jahrzehnten noch erlebbar sind. Von den ersten Wiederbegrünungen, gerade im Bereich der Sträucher und Gehölze, kann bereits in den nächsten Vegetationsperioden ausgegangen werden. Auch sollen das Anpflanzen der neuen Bäume bzw. die Wiederaufforstung möglichst schnell durchgeführt. Auch sollte generell nicht unterschätzt werden, wie schnell sich die Natur ihren Lebensraum „zurückerobert“. Der Charakter des Strategischen Bahndamms wird daher nicht verändert, sondern zu-sätzlich gestärkt.

12. Welche Baumarten werden nun neu gepflanzt?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da unterschiedliche Pflanzmaßnahmen an unterschiedlichen Standorten stattfinden werden. Nachfolgend eine Übersicht über die unterschiedlichen Pflanzmaßnahmen:

Einbringung von Schwarzpappeln als besonderes Element und als dauerhafter Lebensraum für Pflanzen und Tiere an ausgewählten Standorten entlang des gesamten Strategi-schen Bahndamm als Teil des Projektbausteins Biodiversität und Biotopverbund. Dazu sollen Schwarzpappeln (Populus nigra) aus dem Mutterbaumquartier des Rhein-Kreises Neuss verwendet werden. Hier werden autochthone Pappeln erhalten und vermehrt. Als Standorte für die Nachpflanzungen wurden die neu geplanten Zugänge und Stellen, an denen Ackerrraine vom Bahndamm aus in die Landschaft führen, gewählt. Damit wer-den Vernetzungspunkte markiert, einerseits im Sinne der Nutzbarkeit und Erlebbarkeit und anderseits im Sinne des Biotopverbunds. Dies entspricht der Bedeutung der Pappeln für die Kulturlandschaft und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere“.
Anlage von Säumen entlang des gesamten Strategischen Bahndamms mit einer Länge von ca. 2,5 km als Teil des Projektbausteins Biodiversität und Biotopverbund, die die bereits gut ausgebildeten Gehölzmäntel ergänzen und in der strukturarmen, intensiv genutzten Agrarlandschaft selten gewordene Lebensräume, vor allem für Insekten, bieten. Unabhängig des Projekts: Entwicklung der Gehölzbestände zu einem standortgerechten und naturnahen Laubholzbestand. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt langfristig über die regelmäßig stattfindenden Durchforstungen durch den Forstbetrieb des Rhein-Kreises Neuss. Dabei sollen vor allem nur bedingt standort¬gerechte Baumarten ent-nommen werden. Dies ist vor allem der Bergahorn (Acer pseudoplatanus), der am Stra-tegischen Bahndamm oft bestandsbildend vorkommt. Dieser wird durch Arten der potentiellen natürlichen Vegetation ersetzt, die bisher noch wenig vertreten sind. Dies sind folgende Arten der Eichen-Hainbuchenwälder und Tiefland-Buchenwälder mittlerer Standorte: Stieleiche (Quercus Robur), Hainbuche (Carpinus betulus ), Winterlinde (Tila cordata) und Rotbuche (Fagus sylvatica). Teile der bei der Durchforstung entstehenden Lücken sollen auch bewusst nicht nachgepflanzt und der natürlichen Entwicklung über-lassen werden.
Im Bereich der temporären Waldumwandlungsflächen, die wieder aufgeforstet werden (betrifft Rommerskirchen und Grevenbroich): Feldahorn, Burgen-Ahorn, Spitzahorn, Hainbuche, Schwarznuss, Holzapfel, Vogelkirche, Felsenkirsche, Wildbirne, Wildbirne, Stieleiche Mehlbeere, Elsbeere, Winterlinde, Flatterulme (für Rommerskirchen) sowie Feldahorn, Spitzahorn, Hainbuche, Baumhasel, Tulpenabum, Holzapfel, Vogelkirsche, Wildbirne, Stieleiche, Roteiche, Winterlinde (für Grevenbroich)
Im Bereich der Ausgleichsflächen:

  1. Gemeindeeigene Fläche am Strategischen Bahndamm: Hasel, Roter Hartriegel, Pfaffenhütchen, Rote Heckenkirsche, Wolliger Scheeball, Weißdorn und Hundsrose bei den Sträuchern und Winterlinden bei den Bäumen
  2. Externe Ausgleichsfläche des Rhein-Kreises Neuss: Pfaffenhütchen, Gemeiner Schneeball, Weißdorn, Rote Heckenkirschen, Ebereschen, Sandbirken, Stieleichen, Hainbuchen, Vogelkirschen und Winterlinden als Teil der Kulturplanung des Rhein-Kreises Neuss

 

13. Werden schnell wachsende Baumarten neu angepflanzt?

Siehe Antwort zu Frage 11 und 12.

14. Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis der Bahndamm sich von dem Kahlschlag erholt hat und wieder dicht bewachsen ist?

Siehe Antwort zu Frage 11 und 12.

15. Wo genau werden die „Ausgleichsbäume“, die im Rahmen des Punktesystems ermittelt wurden, in Rommerskirchen angelegt?

Die aus naturschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden auf zwei Flächen durchgeführt. Dabei wird zwischen einer Fläche, die auf der Höhe des Ortsteils Widdeshoven direkt an den Strategischen Bahndamm angrenzt, und einer „externen“ Fläche, die sich etwas nördlich des Ortsteils Anstel und ca. 1,6 km östlich des Strategischen Bahndamms befindet, unterschieden:

Flurstück 66, Flur 10, Gemarkung Hoeningen:
Hierbei handelt es sich um die Fläche, die direkt an den Strategischen Bahndamm angrenzt. Sie befindet sich im Besitz der Gemeinde Rommerskirchen und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Ein ca. 2.550 m² großes Teilstück dieser Parzelle wird für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Durch Pflanzung von Sträuchern im Westen und Entwicklung einer Saum-struktur im Osten entsteht eine waldmantelähnliche Struktur zwischen Bahndamm und Acker. Da die zur Verfügung stehende Fläche von etwa 23 m Breite im Süden nach Norden spitz zuläuft, soll sich auch die Gehölzpflanzung nach Norden hin verschmälern. Dies ge-schieht durch 5-reihige Strauchpflanzung im Süden bis 1-reihige Bepflanzung im Norden, wodurch ca. 6.600 Ökopunkte gewonnen werden können. Diese gemeindeeigene Fläche wird dann mit ihrer ökologischen Wertigkeit selbstverständlich auch für die Besucher des Strategischen Bahndamms erkennbar sein.

Flurstück 61, Flur 4, Gemarkung Frixheim-Anstel:
Hierbei handelt es sich um die „externe“ Ausgleichsfläche, die die „Ökokonto-Fläche 1008“ des Rhein-Kreis darstellt und sich entsprechend im Eigentum des Kreises befindet. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von ca. 12.500 m² und dient generell im Rahmen von Bauvorhaben oder ähnlichen Maßnahmen dazu, Ausgleichsmaßnahmen, die nicht direkt am Eingriffsort ausgeglichen werden können, auf hochwertige Weise kompensieren zu können. Durch die Kulturplanung des Rhein-Kreises Neuss, der hier die Anpflanzung unterschiedlicher Baum-, Sträucher- und Gehölzarten vorsieht, kann diese Fläche bis zu einem Biotopwert von ca. 68.000 Ökopunkten aufgewertet werden. Hier werden die restlichen ca. 32.000 Ökopunkte kompensiert, die sich nicht auf der direkt an den Strategischen Bahndamm angrenzenden Fläche kompensieren lassen.

16. Aus welchen Gründen wird ein Wäldchen angelegt, das nicht begehbar ist?

Siehe Antwort zu Frage 15.

17. Werden Tierbauten von den Mitarbeitern der biologischen Station kontrolliert?

Siehe Antwort zu Frage 3.

18. Falls 17 umgesetzt wird: Werden Tierbauten von den Mitarbeitern der biologischen Station kontrolliert?

Siehe Antwort zu Frage 3.

19. Sind Mitarbeiter der Biologischen Station aktuell dort unterwegs, um zu kontrollieren, ob Tiere, gar mögliche Tierbabies, die es schon geben könnte, Hilfe benötigen?

Siehe Antwort zu Frage 3.

20. Was geschieht dann mit Tieren, die Hilfe benötigen?

Siehe Antwort zu Frage 3.