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Amtliche Bekanntmachungen

Die Form der Bekanntmachungen der Gemeinde Rommerskirchen ist in § 16 der Hauptsatzung vom 25.08.2022 (letzte Änderung 17.11.2022) festgelegt.

Danach erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Rommerskirchen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, sowie Bekanntmachungen über Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen

  • durch Aushang an der Bekanntmachungstafel Bahnstraße der Gemeinde (vor dem historischen Rathaus, Bahnstraße 51, Rommerskirchen-Eckum), wobei gleichzeitig durch das Amtsblatt oder die Zeitung oder Bereitstellung im Internet auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Rommerskirchen www.rommerskirchen.de auf den Aushang hinzuweisen ist, oder
  • durch Bereitstellung des digitalisierten Dokuments auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Rommerskirchen, www.rommerskirchen.de, soweit gesetzlich nicht etwas Anderes bestimmt ist.

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