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Reisepass für Personen über 18 Jahren – „e-Pass“

Beschreibung

Neuausstellung eines e-Passes (Reisepass mit biometrischen Daten) nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Verlust, Erstausstellung für Personen über 18 Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Ab dem 25. Lebensjahr ist ein Reisepass 10 Jahre gültig.

Bitte beachten: Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Bei Ausgabe an eine andere Person (außer für minderjährige Familienmitglieder) ist diese zu bevollmächtigen und Personalausweis / Reisepass beizufügen. Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei Berlin beträgt 4 – 6 Wochen, es erfolgt eine Benachrichtigung über die Abholung.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passfotos verwendet werden. Diese können von einem lizensierten Fotografen erstellt werden. Alternativ steht Ihnen im Bürgerbüro ein Terminal zur Verfügung, um digitale Passfotos zu fertigen, so wie Ihre Fingerabdrücke und Unterschrift vorab zu erfassen.

Der Verlust eines Reisepasses ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.

Gebühren

70,00 €
6,00 € Lichtbild Terminal

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • nach Verlust: Geburtsurkunde oder Personalausweis und Polizeianzeige (Anzeige kann auch im Bürgerbüro gestellt werden)

Benötigte Formulare zum Download finden Sie hier.

Ansprechpartnerin

Kerstin Brüggen

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartnerin

Anja Westphal

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartnerin

Emily Rothkopf

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen