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Reisepass für Personen über 18 Jahren – „e-Pass“

Beschreibung

Neuausstellung eines e-Passes (Reisepass mit biometrischen Daten) nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Verlust, Erstausstellung für Personen über 18 Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Für Antragsteller unter 18 Jahren gelten gesonderte Richtlinien. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist ein Reisepass sechs Jahre, ab dem 25. Lebensjahr zehn Jahre gültig.

Für die Beantragung dürfen nur aktuelle Passfotos vorgelegt werden, die den neuen Richtlinien für die biometrischen Pässe entsprechen.
Hinweise hierzu finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundesdruckerei.

Bitte beachten: Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Bei Ausgabe an eine andere Person (außer für minderjährige Familienmitglieder) ist diese zu bevollmächtigen und Personalausweis / Reisepass beizufügen. Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei Berlin beträgt 3 – 4 Wochen, es erfolgt eine Benachrichtigung über die Abholung.

Der Verlust eines Reisepasses ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.

Gebühren

70,00 €

Benötigte Unterlagen

  • 1 Passfoto (biometrisch)
  • Reisepass(abgelaufen)
  • nach Verlust: Geburtsurkunde oder Personalausweis
Ansprechpartnerin

Regina Gladbach

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartnerin

Kerstin Brüggen

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen