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Kinderreisepass

Beschreibung

Für Grenzübertritte von Kindern ist ein Kinderreisepass erforderlich. Dieser ist jedoch max. bis zum 12. Lebensjahr gültig, danach muss ein Personalausweis beantragt werden.

(Hinweis: Verschiedene Länder verlangen sogar den neuen elektronischen Reisepass („ePass“) auch für Kinder. Genauere Informationen dazu erhalten Sie im Bürgeramt, bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.

Bitte beachten Sie: Im Falle nur eines sorgeberechtigten Elternteils bei ehelichen Kindern muss das rechtskräftige Sorgerechtsurteil vorgelegt werden.

Der Verlust eines Kinderausweises ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.

Das Passbild muss den neuen, für elektronische Reisepässe geltenden Qualitätsanforderungen entsprechen.

Gebühren

 13,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit Unterschrift
  • Geburtsurkunde
  • falls Bevollmächtigter: Vollmacht
  • Kinderausweis (abgelaufen)
  • Sorgerechtsurteil (falls vorhanden)
  • ein biometrisches Passfoto

Formulare

Ansprechpartnerin

Regina Gladbach

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartnerin

Kerstin Brüggen

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen