Kinderreisepass
Beschreibung
Für Grenzübertritte von Kindern ist ein Kinderreisepass erforderlich. Dieser ist jedoch max. bis zum 12. Lebensjahr gültig, danach muss ein Personalausweis beantragt werden.
(Hinweis: Verschiedene Länder verlangen sogar den neuen elektronischen Reisepass („ePass“) auch für Kinder. Genauere Informationen dazu erhalten Sie im Bürgeramt, bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.
Bitte beachten Sie: Im Falle nur eines sorgeberechtigten Elternteils bei ehelichen Kindern muss das rechtskräftige Sorgerechtsurteil vorgelegt werden.
Der Verlust eines Kinderausweises ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.
Das Passbild muss den neuen, für elektronische Reisepässe geltenden Qualitätsanforderungen entsprechen.
Gebühren
13,00 €
Benötigte Unterlagen
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit Unterschrift
- Geburtsurkunde
- falls Bevollmächtigter: Vollmacht
- Kinderausweis (abgelaufen)
- Sorgerechtsurteil (falls vorhanden)
- ein biometrisches Passfoto
Formulare
Ansprechpartnerin
Regina Gladbach
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 - 51
Telefax: 0 21 83 / 8 00 - 67
E-Mail: regina.gladbach@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen
Ansprechpartnerin
Kerstin Brüggen
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 - 52
Telefax: 0 21 83 / 8 00 - 67
E-Mail: kerstin.brueggen@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen