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Gleichstellungsbeauftrage

Sie erreichen die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Rommerskirchen, Frau Nicole Musiol, während der Dienstzeiten im Rathaus, Bahnstraße 51, Zimmer 1.08.

Beratungen finden ausschließlich nach telefonischer Absprache statt.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 0 21 83 / 8 00 – 85.

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist rein rechtlich im Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Faktisch sind Frauen den Männern jedoch in vielen Bereichen noch nicht gleichgestellt, so dass die Tätigkeit der Gleichstellungsstellen in zahlreichen Problemfeldern notwendig ist. Grundlagen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten finden sich im o.g. Artikel des Grundgesetzes, in der Gemeindeordnung sowie im Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Die Gleichstellungsbeauftragte informiert, berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger im Gemeindegebiet Rommerskirchen, sowie die Frauen und Männer in der Verwaltung.

Konkrete Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Öffentlichkeitsarbeit zu frauenspezifischen Themen über Informationsveranstaltungen, Informationsbroschüren u. ä.
  • Teilnahme an Sitzungen des Rates, der Ausschüsse o. des Verwaltungsvorstandes
  • Kooperation mit Frauengruppen; Mitarbeit in verschiedenen Gremien zur Umsetzung von Frauenförderung
  • Zusammenarbeit der Gleichstellungsbeauftragten auf Kreis-, Landes- und Bundesebene; Kooperation
  • Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und zur Herstellung von beruflicher Chancengleichheit zur beruflichen Gleichstellung von Frau und Mann in der Gemeindeverwaltung
Beratung und Weitervermittlung zu folgenden Themenfeldern:

  • Unterstützung bei Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienphase / Informationen zu Arbeitszeitmodellen und Teilzeit / Konflikte am Arbeitsplatz / Mutterschutz / Elternzeit / Kinderbetreuung / Trennung und Scheidung / häusliche Gewalt / Vereinbarkeit von Beruf und Familie u.v.m
Die Gleichstellungsstelle wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.
Ansprechpartner/in

Nicole Musiol

Leiterin

Bürgermeisterbüro

Kontakt
Adresse

Dienstleistungszentrum
Zimmer: 1.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgenden Links

Hilfe bei Gewalt

Wo bekommt man Hilfe? Art und Umfang der Hilfe hängen davon ab, welche Form von Gewalt ausgeübt wird und wer betroffen ist.

Für von Gewalt betroffene Frauen gibt es das bundesweite Hilfetelefon unter:
Telefon: 08000 116 016 in vielen Sprachen mit Dolmetscherinnen – rund um die Uhr.

Wer sich zunächst im Internet informieren möchte, findet nachfolgend gute Angebote: