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Im Zuge der Diskussion um die Fällarbeiten am Bahn-damm wurde die Frage aufgeworfen, wie sich Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der mit der Rußrindenkrankheit befallenen Bäume verhalten sollen.
Auf Nachfrage teilt das zuständige Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss folgendes hierzu mit:

„Die Rußrindenkrankheit, verursacht durch den Pilz Cryp-tostroma corticale, wurde 2017 erstmalig in Waldbeständen des Rhein-Kreises Neuss diagnostiziert. Die Erkrankung ist nicht heilbar. Cryptostroma corticale ist ein Schwächeparasit, der insbesondere infolge von Trockenstress auftritt. Ziel ist daher, die Bäume durch regelmäßige Durchfors-tungen zu stärken und so weiteren Ausbrüchen der Krankheit vorzubeugen.
Die Möglichkeiten, die Verbreitung des Pilzes zu verhindern, sind eher gering einzuschätzen. Aufgrund der bishe-rigen Fundstellen ist von einem flächendeckenden Vor-kommen des Pilzes im Kreisgebiet auszugehen. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Rheinland weist darauf hin, dass es sich bei Cryptostroma corticale nicht um einen sogenannten Quarantäneschädling handelt. Das bedeutet, dass der Erreger in Deutschland etabliert ist und keine Bestrebungen zur Ausrottung beste-hen. Zudem existiert aus diesem Grunde auch keine An-ordnung des Pflanzenschutzdienstes bezüglich der Be-kämpfung des Pilzes oder der Beseitigung befallener Bäume.

Über den weiteren Fortschritt der Krankheit kann derzeit nur spekuliert werden. Die Bergahornbestände werden regelmäßig durch die Kreisforstdienststelle kontrolliert. Die dann gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen hän-gen vom Ausmaß des Befalls und der Lage der befallenen Bestände ab. Da die erkrankten Bäume eine erhöhte Bruchgefährdung aufweisen, wird dabei besonderes Au-genmerk auf die Verkehrssicherheit gelegt.

Neben seiner möglicherweise bestandsbedrohenden Wir-kung auf den Bergahorn kann der Pilz (laut bisherigem Kenntnisstand) aufgrund seiner im Sommer extrem hohen Sporenproduktion bei intensivem Kontakt auch für Men-schen schädlich sein. Insbesondere bei Menschen mit vorbelasteter Lunge oder bestimmten Allergien können die Pilzsporen zu Beschwerden, wie Husten, Atemnot oder Fieber, führen. Beschwerden treten 6-8 Std. nach dem Einatmen auf und halten über Stunden, selten über Tage und Wochen an. Es besteht keine allgemeine Gefahr für Waldbesucher. Bei Arbeiten an befallenen Bäumen sollten Waldarbeiter jedoch Schutzmaßnahmen ergreifen (z.B. Atemschutzmasken). Stand Juli 2019 sind der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau keine Verdachtsfälle auf Erkrankung durch Kontakt mit der Rußrinde bekannt. Von auf dem Waldboden liegenden Bäumen geht aus hiesiger Sicht keine Gefahr aus, da die Sporen rasch abge-waschen werden und eine Neuproduktion nicht erfolgt. Eine Notwendigkeit der Entsorgung außerhalb des Waldes besteht somit nicht.“

Spaziergänger werden gebeten, den Bahndamm bei den zur Zeit durchgeführten Fällarbeiten zu meiden.