Personalausweis
Beschreibung
Erstausstellung bzw. Neuausstellung eines Personalausweises nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Verlust. Eine Verlängerung ist nicht möglich, nach Ablauf der Gültigkeit muss eine Neubeantragung erfolgen. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist ein Personalausweis sechs Jahre, ab dem 25. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Weitere Informationen, insbesondere zu den neuen wesentlichen Merkmalen wie die Ausweisfunktion und die Erfassung von Biometriedaten auf dem Chip des sogen. „elektronischen Personalausweises“ erfolgen bei der Antragstellung.
Bitte beachten: Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Bei Ausgabe an eine andere Person (außer für minderjährige Familienmitglieder) ist diese zu bevollmächtigen und Personalausweis / Reisepass beizufügen. Für Antragsteller unter 16 Jahren gelten besondere Regelungen.
Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Die Benachrichtung erfolgt auf dem Postweg.
Der Verlust eines Personalausweises ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.
Gebühren
Antragsteller/in unter 24 Jahren | 22,80 € (6 Jahre Gültigkeit) |
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Antragsteller/in ab 24 Jahren | 37,00 € (10 Jahre Gültigkeit) |
Änderung der PIN | 0,00 € |
Benötigte Unterlagen
• 1 biometrisches Passfoto
• abgelaufener Personalausweis
• bei Erstausstellung: Kinderausweis oder Geburtsurkunde
• nach Verlust: Geburtsurkunde oder Reisepass
Ansprechpartnerin
Regina Gladbach
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 - 51
Telefax: 0 21 83 / 8 00 - 67
E-Mail: regina.gladbach@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen
Ansprechpartnerin
Kerstin Brüggen
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 - 52
Telefax: 0 21 83 / 8 00 - 67
E-Mail: kerstin.brueggen@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen