Personalausweis
Beschreibung
Erstausstellung bzw. Neuausstellung eines Personalausweises nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Verlust. Eine Verlängerung ist nicht möglich, nach Ablauf der Gültigkeit muss eine Neubeantragung erfolgen. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist ein Personalausweis sechs Jahre, ab dem 25. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Weitere Informationen, insbesondere zu den neuen wesentlichen Merkmalen wie die Ausweisfunktion und die Erfassung von Biometriedaten auf dem Chip des sogen. „elektronischen Personalausweises“ erhalten Sie auf der Webseite www.personalausweisportal.de oder in Ihrem Einwohnermeldeamt.
Bitte beachten: Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Bei Kindern bzw. Antragstellern unter 16 Jahren muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller Personensorgeberechtigten vorliegen und mindestens 1 Erziehungsberechtigter anwesend sein. Ab 6 Jahren müssen auch die Kinder persönlich anwesend sein.
Die Abholung kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passfotos verwendet werden. Diese können von einem lizensierten Fotografen erstellt werden. Alternativ steht Ihnen im Bürgerbüro ein Terminal zur Verfügung, um digitale Passfotos zu fertigen, so wie Ihre Fingerabdrücke und Unterschrift vorab zu erfassen.
Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Die Benachrichtigung zur Abholung des Personalausweises erfolgt auf dem Postweg.
Der Verlust eines Personalausweises ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.
Gebühren
Antragsteller/in unter 24 Jahren | 22,80 € (6 Jahre Gültigkeit) |
Antragsteller/in ab 24 Jahren | 37,00 € (10 Jahre Gültigkeit) |
Änderung der PIN | 6,00 € |
Lichtbild Terminal | 6,00 € |
Benötigte Unterlagen
• bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
• bei Erstbeantragung: alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
• nach Verlust: Geburtsurkunde oder Reisepass und Polizeianzeige (Anzeige kann auch im Bürgerbüro gestellt werden)
• Antragsteller unter 16 Jahren Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Benötigte Formulare zum Download finden Sie hier.
Ansprechpartnerin
Kerstin Brüggen
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 - 67
Telefax: 0 21 83 / 8 00 - 92
E-Mail: kerstin.brueggen@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen
Ansprechpartnerin
Anja Westphal
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 – 52
Telefax: 0 21 83 / 8 00 – 92
E-Mail: anja.westphal@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen
Ansprechpartnerin
Emily Rothkopf
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 – 51
Telefax: 0 21 83 / 8 00 – 92
E-Mail: emily.rothkopf@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen