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Aktuelles Baulandangebot

Tiny-Haus-Grundstück im Baugebiet „Im Kamp“ in Widdeshoven verfügbar

Im Baugebiet „Im Kamp“ im Ortsteil Widdeshoven in Rommerskirchen ist derzeit noch das Grundstück T1 für den Bau eines Tiny Hauses + PKW-Stellplatz verfügbar. Interessierte können sich über die Plattform baupilot.com ab dem 05.02.2026 bewerben.

In der letzten Ratssitzung wurde das Vergabeverfahren angepasst: Es gibt künftig keine Bewerbungsfrist und kein Losverfahren mehr. Den Zuschlag erhält die erste Interessentin bzw. der erste Interessent, die bzw. der eine vollständige Bewerbung einreicht. Eine Nachrückerliste wird geführt.

Das rund 20.000 Quadratmeter große Baugebiet liegt im westlichen Bereich von Widdeshoven und grenzt an landwirtschaftliche Flächen. Eine Kindertagesstätte sowie eine Obstbaumwiese befinden sich bereits im Gebiet. Ein besonderes Highlight sind kleine Parzellen, auf denen die Bewohnerinnen und Bewohner eigenes Obst und Gemüse anbauen können.

Weitere Informationen zur Bewerbung sind über baupilot.com abrufbar.

 

 

Verkauf mehrerer Baufelder im Baugebiet „Giller Höfe“ an Bauträger

Die Gemeinde Rommerskirchen bietet in Form eines aktualisierten Verfahrens mit geänderten Zuschnitten ab sofort wieder den Verkauf von Baufeldern unterschiedlicher Größe an Bauträger im Baugebiet „Giller Höfe“ im Ortsteil Gill an. Insgesamt sollen in dem 6,5 ha großen Baugebiet ca. 220 neue Wohneinheiten entstehen.

Das Baugebiet wird im Rahmen des Landesprogramms „Kooperative Baulandentwicklung“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt. Im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung hat sich die Gemeinde gegenüber dem MHKBD verpflichtet, mindestens 30 % der geplanten Wohneinheiten als öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten. Die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN unterstützt die Gemeinde Rommerskirchen im Auftrag des MHKBD u. a. bei der Vermarktung der Grundstücke. Im Rahmen der Vermarktung werden zur Errichtung von Reihen- und Mehrfamilienhäusern sowie von Wohnhöfen mehrere Baufelder vermarktet. Für das Vergabeverfahren wurden Festpreise sowie ein Kriterienkatalog festgelegt.

Informationen zu den angebotenen Grundstücken, zum Vergabeverfahren sowie zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind sowohl auf dieser Seite als auch über NRW.URBAN zu finden. Diese Unterlagen können zudem per Mail über die Adresse grundstuecksvergabe@rommerskirchen.de angefordert werden. Eine Bewerbung inklusive aller erforderlichen Unterlagen für das jeweilige Baufeld ist auf postalischem Wege an folgende Adresse zu richten:

NRW.URBAN KE GmbH
Fritz-Vomfelde-Straße 10
40547 Düsseldorf
Mit der Aufschrift: „Konzeptvergabe Giller Höfe“

Rückfragen können schriftlich an folgende E-Mail-Adresse gestellt werden: gillerhoefe@nrw-urban.de. Außerdem steht bei Rückfragen der Fachbereich Planung, Gemeindeentwicklung, Mobilität und Nachhaltigkeit der Gemeinde Rommerskirchen selbstverständlich gerne zur Verfügung:

Es sind keine Einfamilienhausgrundstücke für Privatinteressierte im Baugebiet „Giller Höfe“ verfügbar.

Ansprechpartner

Niklas Salzmann

Adresse

Rathaus
Bahnstraße 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartner

Lina Soika

Adresse

Rathaus
Bahnstraße 51
41569 Rommerskirchen

Krankheitswelle macht sich leider auch in den Kitas der Gemeinde bemerkbar

Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Zustimmung zum Haushalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung den Haushaltsentwurf 2025 nebst Veränderungsliste und den Entwurf des Stellenplans beraten. Nach einigen Erläuterungen durch die Kämmerin Susanne Garding-Maak und einer kurzen Diskussion hat der Ausschuss bei einige Enthaltungen dem Rat einstimmig empfohlen, den Haushaltsentwurf in seiner Sitzung am 13.2.2025 zu verabschieden.

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Krankheitswelle macht sich leider auch in den Kitas der Gemeinde bemerkbar

Politik berät den Haushalt 2025

Derzeit beraten die Fraktionen im Gemeinderat den Haushaltsplan 2025. Zurzeit laufen die internen Beratungen in den Fraktionen. Die nächste öffentliche Beratung findet am 30.1.2025 im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss statt.

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