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Vortrag Erben und Vererben

Es gibt kaum jemanden, der es nicht für sinnvoll hält, ein Testament zu schreiben, doch nur ganz wenige schreiten zur Tat!

In der Informationsveranstaltung wird zunächst die gesetzliche Erbfolge vorgestellt, d.h., was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist. Danach wird erklärt, welche Form für ein Testament bzw. ein Ehegatten- Testament erforderlich ist.

Weiter wird erläutert, was „Vermächtnis“ bedeutet bzw. wann an eine Testaments-Vollstreckung gedacht werden soll. Kurz wird auch auf das Erbschaftssteuerrecht eingegangen, darauf, wann es sinnvoll ist, Vermögensübertragungen zu Lebzeiten durchzuführen.

Es wird vor der Übertragung von selbst genutztem Eigentum gewarnt. Weiter wird der Regelungsbedarf von Eltern mit minderjährigen Kindern sowie der von Alleinerziehenden dargestellt. Letztere haben einen besonderen Regelungsbedarf, der im Allgemeinen unbekannt ist und daher nur selten bedacht wird.

In Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten Nicole Musiol referiert Ingeborg Heinze.

Montag, 26.11.18, 19.00 – 20.30 Uhr

Gebühr: 8,00 € (2 UStd.)

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Diese kann im Rathaus erfolgen oder online unter:   https://www.rommerskirchen.de/leben-in-rommerskirchen/bildung/vhs/

Veranstaltungsort ist der Ratssaal der Gemeinde Rommerskirchen, Dienstleistungszentrum, 2. Etage, Bahnstraße 51.

Der Zugang ist barrierefrei.