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Vortrag Elternunterhalt
–wann Kinder für ihre (pflege-) bedürftigen Eltern zahlen
müssen

Viele bewegt die Frage, wie die Kosten eines stationären Aufenthalts in einem Pflegeheim gemeistert werden können und wer für diese Kosten aufkommen muss. Pflege kostet Geld. Oft reicht dafür die eigene Rente oder das Pflegegeld nicht aus. Im Vortrag wird unter Berücksichtigung von staatlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung aufgezeigt, nach welchen unterhaltsrechtlichen Regelungen Kinder zu diesen Unterhaltskosten herangezogen werden können, wenn das Einkommen und Vermögen der Eltern zur Deckung
der Heimkosten nicht ausreicht. Dies wird an Hand von Beispielen erläutert.

Dabei werden folgende Inhalte angesprochen:
Wann und von wem kann die Sozialhilfebehörde Unterhaltfordern? Wo sind die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit?
Haften auch meine Geschwister mit? Wer muss wie viel von den Kosten tragen? Welches Schonvermögen wird
nicht angetastet?

In Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragen Nicole Musiol referiert Ingeborg Heinze.
Am Montag, 01.04.2019 von 19.00 – 20.30 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Rommerskirchen, Dienstleistungszentrum,
2. Etage, Bahnstraße 51. Der Zugang ist barrierefrei.

Gebühr: 8,00 € Eine Anmeldung über die VHS Rommerskirchen ist unbedingt erforderlich.