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Vorträge bei der VHS Rommerskirchen

In diesem Semester liegt ein Schwerpunkt der Vorträge im Rommerskirchener VHS Programm beim Thema Vorsorge. Für die Vorträge konnte Ingeborg Heintze, ausgewiesene Fachfrau in diesem Metier gewonnen werden.

Beim ersten Vortrag geht es um „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“. An Hand von vielen Beispielen erläutert die Referentin, warum es so vielfältige Meinungen gibt, wie die „richtige“ Patientenverfügung aussehen soll und wie man sie inhaltlich gestaltet. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird erläutert und ist in den Muster-Formularen, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, berücksichtigt.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt man eine Person die für einen tätig wird, wenn man durch Krankheit o. ä. verhindert ist, persönlich zu handeln bzw. Entscheidungen zu treffen.

Über dieses Thema sollten sich alle schon in jungen Jahren Gedanken machen, insbesondere wenn man in einer nicht-ehelichen Partnerschaft lebt.

Aber auch bei Eheleuten ist es notwendig, sich gegenseitig zu bevollmächtigen, da entgegen landläufiger Meinung nicht ein Partner für den anderen ohne Vollmacht handeln kann.

Darüber hinaus sind viele Frauen im Alter allein lebend. Für sie ist es besonders wichtig, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen, damit sie für sich klären, wer ggf. unterstützen kann.

Der Vortrag findet statt am Montag, 05.11.18 von 19.00 – 20.30 Uhr.

Der zweite Vortrag beschäftigt sich mit dem Thema „Elternunterhalt – wann Kinder für ihre (pflege-)bedürftigen Eltern zahlen müssen“. Viele bewegt die Frage, wie die Kosten eines stationären Aufenthalts in einem Pflegeheim gemeistert werden können und wer für diese Kosten aufkommen muss.
Pflege kostet Geld und oft reicht dafür die eigene Rente oder das Pflegegeld nicht aus.

Im Vortrag wird unter Berücksichtigung von staatlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung aufgezeigt, nach welchen unterhaltsrechtlichen Regelungen Kinder zu diesen Unterhaltskosten herangezogen werden können, wenn das Einkommen und Vermögen der Eltern zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht. Dies wird an Hand von Beispielen erläutert.

Dabei werden folgende Inhalte angesprochen: Wann und von wem kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern? Wo sind die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit? Haften auch meine Geschwister mit? Wer muss wie viel von den Kosten tragen? Welches Schonvermögen wird nicht angetastet.

Der Vortrag findet statt am Dienstag, den 13.11.18 von 19.00 – 20.30 Uhr

Der dritte Vortrag beschäftigt sich mit dem Thema „Erben und Vererben“.

Es gibt kaum jemanden, der es nicht für sinnvoll hält, ein Testament zu schreiben, doch nur ganz wenige schreiten zur Tat!

In der Informations-Veranstaltung wird zunächst die gesetzliche Erbfolge vorgestellt, d.h., was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist. Danach wird erklärt, welche Form für ein Testament bzw. ein Ehegattentestament erforderlich ist.

Weiter wird erläutert, was „Vermächtnis“ bedeutet bzw. wann an eine Testaments-Vollstreckung gedacht werden soll. Kurz wird auch auf das Erbschaftssteuerrecht eingegangen, darauf, wann es sinnvoll ist, Vermögensübertragungen zu Lebzeiten durchzuführen.

Hier wird vor der Übertragung von selbst genutztem Eigentum gewarnt. Weiter wird der Regelungsbedarf von Eltern mit minderjährigen Kindern sowie der von Alleinerziehenden dargestellt.

Letztere haben einen besonderen Regelungsbedarf, der im Allgemeinen unbekannt ist und daher nur selten bedacht wird.

Der Vortrag findet statt am Montag, den 26.11.18 von 19.00 – 20.30 Uhr-

Alle Vorträge finden statt im Ratssaal der Gemeinde Rommerskirchen, der barrierefrei erreichbar ist. Die Gebühr für jeden Vortrag beträgt 8,00 €.. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.