Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich des „Pfauenlandes“: Kreis sagt, was alles nicht möglich ist
Widdeshoven. „Die Ausweitung einer Geschwindigkeitsbeschränkung einzig, um das Auseinanderklaffen von Verkehrsregeln und dem Verhalten der Verkehrsteilnehmer entgegenzuwirken, ist nicht zulässig. Ein solches Auseinanderklaffen kann wirksam nur durch polizeiliche Kontrollen begegnet werden und nicht durch weitere geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung, die dann ebenfalls nicht beachtet wird.“ Mit dieser Begründung lehnt der Rhein-Kreis Neuss weitergehende verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich der Kita „Pfauenland“
an der L 69 vor und in Widdeshoven ab. Darüber informierte jetzt Anna Trundelberg, Leiterin des Tiefbauamtes der Gemeinde Rommerskirchen, die Mitglieder des Bau- und Planungs-Ausschusses.
Die Jungen und Mädchen der KiTa „Pfauenland“ kreuzen diese Straße mehrmals in der Woche, weil jenseits eine beliebte Spielwiese liegt. Die Kids, deren Eltern und auch die Verantwortlichen der Kindereinrichtung hatten immer wieder um eine andere Regelung gebeten … vom Fußgängerüberweg bis hin zu einer Verlegung des Ortseingangsschildes reichten die Vorschläge.
Im Schreiben des Rhein-Kreises heißt es weiter: „Auch sind Fußgängerüberwege oder Lichtsignalanlagen keine Elemente der Verkehrsberuhigung“, steht dort geschrieben.
Der Kreis begründet seine Entscheidung: „Die Verkehrsbelastung der Straße ist mit 2.462 Kraftfahrzeugen gering und weist ausreichend große Zeitlücken auf, so dass die wenigen Fußgänger diese auch ohne Bevorrechtigung sicher und in angemessener Zeit überqueren können. Zumal Kindergartenkinder im Straßenverkehr auch begleitet werden.“
Zudem sei eine Ampel zur Herabsetzung der Geschwindigkeit mit dem Zweck einer Ampel laut Auffassung der Bundesregierung nicht vereinbar, da es bei dieser Art der Schaltung zu unnötigem Anhalten der Kraftfahrzeuge mit der Folge erhöhter Lärm- und Abgasemissionen komme.
Für den Einsatz von baulichen Maßnahmen sei „Straßen.NRW“ verantwortlich, lautet der abschließende Hinweis aus der Kreisverwaltung. Trundelberg: „Die Gemeindeverwaltung wird sich daher an Straßen NRW, als zuständigen Straßenbaulastträger wenden.“
Im Ausschuss kam zusätzlich der Vorschlag auf, dort eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage zu platzieren (die mit dem Smiley …). Von denen hat die Gillbach-Gemeinde fünf in Gebrauch, die mit Hoffnung auf den „Überraschungseffekt“ an unterschiedlichen Stellen zum Einsatz kommen. Sie sollen demnächst auch an der L 69 zum Einsatz kommen.
