Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2022 – Bürgermeister einstimmig entlastet
Nach der fachlichen Beratung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Rommerskirchen im zuständigen Rechnungsprüfungausschuss (RPA) hat sich nun auch der Gemeinderat in seiner letzten Ratssitzung mit dem Thema beschäftigt.
Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen stellte dabei gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 fest.
Die Jahresrechnung war zuvor durch das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Kreis Neuss geprüft und dem Rechungsprüfungsausschuss vorgelegt worden. In der einstimmig verabschiedeten Stellungnahme des Ausschusses, die vom Ausschussvorsitzenden Holger Hambloch und von Elmar Hennecke, Leiter der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreis Neuss, unterschrieben ist, heißt es dazu u.a.:
„Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der vom Bürgermeister der Gemeinde Rommerskirchen aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht werden gebilligt.“
Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die Rechnungsprüfung dem Jahresabschluss der Gemeinde Rommerskirchen zum 31.12.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rat folgte jetzt auch der Empfehlung des RPA und hat den Bürgermister einstimmig (bei einer Enthaltung) entlastet:
„Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW uneingeschränkt Entlastung.“
Bürgermeister Dr. Martin Mertens bedankte sich für das einstimmige Votum. Einer guten Tradition folgend, gab er den Dank des Rates an die Kämmerin Susanne Garding-Maak stellvertretend für alle Mitarbeitenden der Verwaltung weiter.
Hintergrund
Die Gemeinde Rommerskirchen hat gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Für die abschließende Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Gemeinde zuständig. Er beschließt auch über die Verwendung des Jahresergebnisses.
Der zum 31.12.2022 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 965.593,76 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der allgemeinen Rücklage entnommen.
Nach Maßgabe des § 96 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder schließlich über die Entlastung des Bürgermeisters.
Den kompletten Bericht zur Jahresrechnung ist auf der Homepage der Gemeinde zu finden:
https://www.buergerinfo.rommerskirchen.de/vo0050.php?__kvonr=4191