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Umsicht beim Heckenschnitt nötig

Rommerskirchen, den 23.02.2022

Vom 1. März bis 30. September haben Sträucher und Hecken Schonzeit! Aber was passiert, wenn das Grün zu Gefahrenquellen heranwächst? Vielerorts führt eine allzu üppige Vegetation dazu, dass das Grün die Grenzen des Privateigentums verlässt und sich im öffentlichen Straßenraum breitmacht. Sie behindern die Sicht und damit auch die Verkehrssicherheit. Sie engen auch den öffentlichen
Straßenraum und damit die Benutzbarkeit ein, Verkehrszeichen werden teils verdeckt und die Straßenbeleuchtung stark eingeschränkt. Herabhängende Äste und in den Straßenraum wachsende Sträucher und Bäume können zu unzumutbaren Behinderungen führen.
Unbeabsichtigt führt dies oft zu Gefahrenlagen, wenn der ohnehin schon enge Gehweg dann durch hineinhängendes Geäst versperrt
ist und der Fußgänger den für ihn sicheren Bürgersteig verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen muss.
Sollte es dadurch zu Unfällen kommen, so können unter Umständen auch die Grundstückseigentümer dafür haftbar gemacht werden.
Im Interesse der Verkehrssicherheit ist deshalb eine ständige Pflege dieser Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Straßen notwendig. Bei Bedarf ist ein entsprechender Rückschnitt vorzunehmen.
Bevor ein Rückschnitt an Hecken etc. vorgenommen wird, sollte man sich jedoch zuvor davon überzeugen, dass dort keine Vögel nisten.