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Stichwahl um das Landratsamt

 

Zur Stichwahl um das Landratsamt informiert die Gemeinde Rommerskirchen zu einigen organisatorischen Fragen:
Die Wahllokale ändern sich im Vergleich zur Wahl am 13.09.2020 nicht. Sie öffnen auch wieder von 8 bis 18 Uhr. Ebenso bleibt das Hygienekonzept zum Schutze der Wählerinnen und Wähler sowie der Mitglieder der Wahlvorstände in Hinblick auf die Covid 19-Pandemie unverändert. Die Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl behalten ihre Gültigkeit. Sofern diese nicht mehr vorliegt, reichen der Personalausweis oder Reisepass aus, um wählen zu können. Wer für die Kommunalwahl Briefwahl beantragt hat oder direkt
im Wahlbüro seine Stimme abgegeben hat, bekommt die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt.
Wer sich nicht sicher ist, ob dies der Fall ist, kann sich im Wahlamt unter 02183/800-58 erkundigen.
Die Beantragung der Briefwahl geht auch ganz bequem online oder per E-Mail unter wahlamt@rommerskirchen.de. Die Möglichkeit vor Ort zu wählen besteht nur, sofern die Briefwahlunterlagen nicht mit der Post versandt werden (s. oben).
Hierbei sind der Personalausweis oder Reisepass sowie ein Mund- und Nasenschutz mitzubringen.
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes lauten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, zusätzlich
Dienstag 14.00 bis 15.30 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht möglich.
Gemäß § 19 Abs. 4 KWahlO können Wahlscheine nur bis 25. September 2020 um 18:00 Uhr beantragt werden. Die
Postlaufzeiten sind zu beachten. Das Wahlamt im Alten Rathaus öffnet ab Donnerstag, den 17.09.2020.
Für Fragen und Anregungen ist das Wahlamt der Gemeinde unter der Rufnummer 02183 800-58 zu den Öffnungszeiten der Verwaltung telefonisch erreichbar.