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Saubere Gehwege, saubere Ortschaften: Gemeinde erinnert an Pflicht zur Pflege vor dem eigenen Haus

14.08.2025 | Pressemitteilung

Die Gemeinde Rommerskirchen erinnert alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an ihre Pflicht, die Gehwege und Bordsteine vor ihren Häusern regelmäßig zu reinigen. Die Gehwegreinigung ist in Rommerskirchen den Anliegerinnen und Anliegern übertragen. Sie umfasst das Kehren der Gehwege in voller Breite einschließlich der Oberflächen der Bordsteine – mindestens einmal wöchentlich.

Überblick

  • Wer ist zuständig? Die Reinigung der Gehwege ist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Mehrere Pflichtige haften als Gesamtschuldner.
  • Wie oft? Mindestens wöchentlich kehren – Gehwege in voller Breite reinigen, inklusive Bordsteinkanten. Kehricht und Unrat sind unverzüglich zu beseitigen.
  • Überwuchs & Wildkräuter Bitte entfernen Sie Wildkräuter, Laubnester und sonstige Überwüchse auf Gehweg, am Bordstein und an Einläufen – sie beeinträchtigen Sauberkeit, Wasserablauf und Verkehrssicherheit. (Empfehlung im Sinne der Satzungspflichten zur Sauberhaltung.)
  • Einläufe freihalten Abläufe der Entwässerung und Hydranten sind freizuhalten – insbesondere in der nasskalten Jahreszeit. 

Rechtliche Grundlage: Maßgeblich ist die „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen in der Fassung der 2. Änderung vom 11.05.2023. Zuständige Behörde für Ordnungswidrigkeiten nach der Satzung ist der Bürgermeister. Die Satzung ist im Ortsrecht der Gemeinde abrufbar.

Hinweise für Gewerbe: Wer durch seinen Betrieb typischerweise erhöhte Verunreinigungen verursacht (z. B. Verkaufsstände), muss geeignete Abfallbehälter bereitstellen und den Umfeldbereich regelmäßig säubern.

Kontakt für Rückfragen:

Gemeinde Rommerskirchen – Ordnungsamt

Rathaus, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen

Tel. 02183 / 800-0 • E-Mail: info@rommerskirchen.de