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Rücksichtnahme im Straßenverkehr

 

Allgemein wird in letzter Zeit beklagt, dass manche Auto-fahrer die Geschwindigkeiten an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet überschreiten. Das ist nicht nur unnötig, sondern auch sehr gefährlich.

Daher weist das Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskir-chen darauf hin, dass die Gemeindeverwaltung aufgrund ihrer Größe nicht dazu befugt ist, entsprechende Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen und Strafen zu verhängen. Dies obliegt dem Rhein-Kreis Neuss hier ent-sprechend zu agieren. Lediglich Messungen im Rahmen von Geschwindigkeitsanzeigen sind seitens der Gemeinde Rommerskirchen möglich. Die Ergebnisse der Messungen werden dann auch regelmäßig an die Polizei und das Straßenverkehrsamt im Rhein-Kreis Neuss übermittelt. Vorschläge für Bereiche, an denen solche Messungen durchgeführt werden sollen, nimmt das Ordnungsamt un-ter 02183/800-58 gerne entgegen.