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Rommerskirchen treibt Ausbau erneuerbarer Energien weiter voran: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

24.02.2026 | Pressemitteilung

Die Änderung des Flächennutzungsplans in Sachen Batteriespeicher hat der Rat bereits beschlossen. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage im Südosten des Gemeindegebiets zu schaffen.
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird der Bebauungsplan RO 56 aufgestellt. In diesem Verfahren werden die konkreten Festsetzungen zur baulichen Nutzung sowie detaillierte Regelungen zum Umwelt- und Naturschutz getroffen.
In seiner Sitzung am Donnerstag wird der Rat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden einleiten.

Bürgerinnen und Bürger erhalten damit Gelegenheit, sich frühzeitig über die Planungen zu informieren und Anregungen einzubringen.

Geplant ist die Anlage auf einer rund 5,4 Hektar großen Fläche im Außenbereich, etwa 1,5 km südöstlich des Hauptortes Rommerskirchen. Das Plangebiet liegt unmittelbar an der Gemeindegrenze zur Stadt Pulheim sowie in räumlicher Nähe zur Stadt Bergheim.

Begrenzt wird der Änderungsbereich:

• im Norden durch die Bundesstraße B 59,
• im Osten und Süden durch Wirtschaftswege,
• im Nordwesten durch den Sicherheitsabstand zu einer Hochspannungsfreileitung.

Mit der geplanten Batteriespeicheranlage möchte die Gemeinde Rommerskirchen einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig die regionale Versorgungssicherheit stärken.