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Rommerskirchen ist beim Geheimschutz gut aufgestellt

Rommerskirchen Die, nicht zuletzt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, veränderte sicherheitspolitische Lage hat auch für Städte und Gemeinden weitreichende Konsequenzen.

Wie diese für die Gemeinde Rommerskirchen aussehen, erläuterte jetzt deren Sicherheitsbeauftragter Norbert Lange in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats auf Antrag der Fraktion von SPD und WfR (Wir für Rommerskirchen). Der Aufbau einer Sicherheitsarchitektur ist in vollem Gange, wobei die notwendigen Strukturen für Sicherheitsüberprüfungen und den Schutz von Verschlusssachen inzwischen geschaffen sind.

Norbert Lange machte deutlich, dass es sich um einen Bereich handelt, der fortlaufend überprüft und an neue Anforderungen angepasst werden muss. Dies gelte insbesondere für die Vorsorge für besondere Krisenlagen. Dort, wo aufgrund neuer oder weiterentwickelter Anforderungen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, befinden sich diese nach Langes Worten bereits in der Umsetzung,

Ob eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden muss, hängt nicht allein von der Bezeichnung einer Stelle ab. Entscheidend ist vielmehr, welche konkrete Tätigkeit ausgeübt wird und ob dabei beispielsweise ein Zugang zu Verschlusssachen möglich ist.

Das nordrhein-westfälische Sicherheitsüberprüfungsgesetz sieht hierfür unterschiedliche Stufen vor. Sie reichen von der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) über die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) bis hin zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3). Welche Überprüfung erforderlich ist, richtet sich nach der jeweiligen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und dem damit verbundenen möglichen Zugang zu Verschlusssachen.

Norbert Lange zufolge sind die erforderlichen Überprüfungen für die bereits betroffenen Funktionen abgeschlossen.

An der Spitze der Pyramide steht als Geheimnis- und Sabotageschutzbeauftragter Bürgermeister Dr. Martin Mertens.

In dieser Funktion sorgt er für die Umsetzung des Gesetzes und der dazu ergangenen Regelungen.

Der Zugang zu geheimen Informationen folgt klaren Regeln, wobei eine Sicherheitsüberprüfung nicht automatisch bedeutet, dass der oder die Betroffene Zugang zu sämtlichen Informationen einer bestimmten Geheimhaltungsstufe erhält. Es gilt vielmehr das Prinzip „Kenntnis nur, wenn nötig“ – international auch als „Need-to-know-Prinzip“ bezeichnet.

Für den tatsächlichen Zugang sind neben einer gegebenenfalls erforderlichen Sicherheitsüberprüfung weitere Voraussetzungen maßgeblich. Die Kenntnis der jeweiligen Information muss für die konkrete Aufgabenerfüllung erforderlich sein; außerdem muss eine entsprechende Ermächtigung vorliegen.

Norbert Lange machte zugleich deutlich, dass Transparenz im Bereich des Geheimschutzes Grenzen hat. Die Verwaltung kann insbesondere nicht sämtliche Einzelheiten ihrer Sicherheitsorganisation öffentlich darstellen. Dazu gehören beispielsweise konkrete technische Systeme, Kommunikationswege oder einzelne Schutzmaßnahmen.

„Die Gemeinde hat ihre bisherigen Hausaufgaben im Sicherheitsbereich erledigt, wobei ich besonders Norbert Lange für seine Pionierarbeit auf diesem Feld danken möchte“, sagt Bürgermeister Dr. Martin Mertens.

Nachdem die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind, kann die Gemeinde hierauf aufbauen: Sicherheitsüberprüfungen, Geheimschutz und die Vorsorge für besondere Krisenlagen sollen auch künftig regelmäßig überprüft und an veränderte Anforderungen angepasst werden, wie im Rat deutlich wurde.