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Rommerskirchen hat die niedrigste Grundsteuer B im gesamten Rhein-Kreis Neuss

27.03.2026 | Pressemitteilung

Die Gemeinde Rommerskirchen weist auch im Haushaltsjahr 2026 die niedrigste Grundsteuer B aller Kommunen im Rhein-Kreis Neuss auf. Trotz einer moderaten Anpassung der Hebesätze zu Beginn des Jahres bleibt Rommerskirchen damit klar unter dem Niveau der umliegenden Städte und Gemeinden.

Während zahlreiche Kommunen im Kreis ihre Grundsteuer B teils erheblich erhöhen mussten, um ihre Haushalte zu stabilisieren, setzt Rommerskirchen weiterhin auf Maß und Verlässlichkeit. Der aktuelle Hebesatz liegt bei 585 Prozentpunkten und damit deutlich unter den Werten aller anderen kreisangehörigen Kommunen.

Deutliche Unterschiede im Kreis

Ein Blick auf die aktuellen Hebesätze der Grundsteuer B im Rhein-Kreis Neuss zeigt die besondere Position Rommerskirchens:

– Neuss: 800 %
– Grevenbroich: 703 %
– Jüchen: 695 %
– Korschenbroich: 690 %
– Meerbusch: 680 %
– Kaarst: 650 %
– Dormagen: 610 %
– Rommerskirchen: 585 %

Damit ist Rommerskirchen die einzige Kommune im Kreisgebiet, die unterhalb der Marke von 600 Prozentpunkten liegt.

 

Solide Finanzen in schwierigen Zeiten

Bürgermeister Dr. Martin Mertens kommentiert dies so:

„Alle Kommunen im Rhein-Kreis Neuss stehen aktuell unter erheblichem finanziellen Druck. Steigende Energiekosten, eine anhaltend hohe Inflation und wachsende Aufgaben bei gleichzeitig hoher Kreisumlage führen dazu, dass vielerorts Steuererhöhungen notwendig werden. Vor diesem Hintergrund ist es keine Selbstverständlichkeit, dass wir in Rommerskirchen weiterhin die niedrigsten Hebesätze bei der Grundsteuer B im gesamten Kreis haben.“

Zugleich betont der Bürgermeister, dass die Entwicklung nicht isoliert betrachtet werden dürfe:

„Die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss wirtschaften verantwortungsvoll und versuchen, ihre Haushalte so sparsam wie möglich zu führen. Die strukturellen Herausforderungen betreffen uns alle gleichermaßen.“

Dass Rommerskirchen dennoch vergleichsweise niedrige Hebesätze aufweisen kann, ist Mertens zufolge auf eine solide Finanzpolitik zurückzuführen:

„Wir sind froh, dass wir in Rommerskirchen auf eine sehr solide finanzielle Basis bauen können. Dafür danke ich ausdrücklich unserer Kämmerin Susanne Garding-Mark und der gesamten Verwaltung, die in den vergangenen Jahren mit großer Disziplin und Weitsicht gearbeitet haben.“

Entlastung für Bürgerinnen und Bürger bleibt Ziel

Die Grundsteuer B betrifft alle Bürgerinnen und Bürger unmittelbar – sowohl Eigentümer als auch Mieter über die Nebenkosten. Umso wichtiger ist es der Gemeinde, die Belastung so gering wie möglich zu halten.

Gleichzeitig bleibt die Gesamtlage angespannt:

„Die Entwicklung der kommunalen Finanzen ist insgesamt nicht erfreulich. Die Spielräume werden enger, und die Belastungen steigen vielerorts. Umso wichtiger ist es, dass wir weiterhin verantwortungsvoll handeln und unsere Finanzkraft sichern“, so Martin Mertens.

Mit dem niedrigsten Hebesatz bei der Grundsteuer B unterstreicht Rommerskirchen seine Attraktivität als Wohnstandort im Rhein-Kreis Neuss. Die Gemeinde verbindet finanzielle Stabilität mit einem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln – auch in herausfordernden Zeiten.