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Vorläufiger Personalausweis

Beschreibung

Beantragung eines vorläufigen Personalausweises, wenn die Bearbeitungszeit von ca. 2 – 3 Wochen für einen normalen Personalausweis zu lange dauert und das Dokument kurzfristig benötigt wird. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.

Bitte beachten: Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt drei Monate. Grundsätzlich wird die Beantragung eines endgültigen Personalausweises erforderlich.

Gebühren

10,00 €

Benötigte Unterlagen

• 1 biometrisches Passfoto
• abgelaufener Personalausweis
• bei Erstausstellung: Kinderausweis oder Geburtsurkunde
• nach Verlust: Geburtsurkunde oder Reisepass

Ansprechpartnerin

Regina Gladbach

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartnerin

Kerstin Brüggen

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen