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Personalausweis

Beschreibung

Erstausstellung bzw. Neuausstellung eines Personalausweises nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Verlust. Eine Verlängerung ist nicht möglich, nach Ablauf der Gültigkeit muss eine Neubeantragung erfolgen. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist ein Personalausweis sechs Jahre, ab dem 25. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Weitere Informationen, insbesondere zu den neuen wesentlichen Merkmalen wie die Ausweisfunktion und die Erfassung von Biometriedaten auf dem Chip des sogen. „elektronischen Personalausweises“ erhalten Sie auf der Webseite www.bmi.bund.de oder in Ihrem Einwohnermeldeamt.

Bitte beachten: Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Bei Kindern bzw. Antragstellern unter 16 Jahren muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller Personensorgeberechtigten vorliegen und mindestens 1 Erziehungsberechtigter anwesend sein. Ab 6 Jahren müssen auch die Kinder persönlich anwesend sein.

 

Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Die Benachrichtigung zur Abholung des Personalausweises erfolgt in Form eines Schreibens der Bundesdruckerei für die online Ausweisfunktion auf dem Postweg.

Der Verlust eines Personalausweises ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.

Gebühren

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Benötigte Unterlagen

• 1 biometrisches Passfoto
• abgelaufener Personalausweis
• bei Erstausstellung: Geburtsurkunde
• nach Verlust: Geburtsurkunde oder Reisepass
• Antragsteller unter 16 Jahren Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Ansprechpartnerin

Regina Gladbach

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartnerin

Kerstin Brüggen

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen