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Rat der Gemeinde Rommerskirchen lehnt Antrag zur Änderung der Vergaberichtlinien ab

15.01.2026 | Pressemitteilung

Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 8. Januar einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der bestehenden Vergaberichtlinien für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte abgelehnt.

Gegenstand des Antrags war, die erst am 4. Dezember 2025 beschlossene Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Gemeinde Rommerskirchen zu erweitern. Die Antragsteller regten an, zusätzliche verbindliche Kriterien – unter anderem zu Lebenszykluskosten, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourceneffizienz, Umweltfolgekosten sowie Recyclingfähigkeit – in der Satzung festzuschreiben. Zudem sollte geprüft werden, ob diese Regelungen auch auf kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen ausgeweitet werden können .

Die Verwaltung hatte den Antrag geprüft und hierzu eine externe rechtliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Andreas Berstermann eingeholt. In dieser Stellungnahme wird empfohlen, die bestehende Satzung unverändert beizubehalten. Begründet wird dies damit, dass die geltende Satzung bereits einen rechtssicheren Rahmen für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte bietet und der Verwaltung ausreichende Möglichkeiten eröffnet, je nach Einzelfall neben dem Preis auch weitere qualitative Kriterien festzulegen und zu gewichten .

Die Verwaltung schloss sich dieser Einschätzung an und sah keinen rechtlichen oder organisatorischen Bedarf für eine Änderung der erst kürzlich beschlossenen Regelung. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass eine zu starre Festlegung einzelner Kriterien in einer Satzung die notwendige Flexibilität bei unterschiedlichen Vergabeverfahren einschränken könnte. Stattdessen sollen zusätzliche Kriterien weiterhin projekt- und vergabebezogen festgelegt und den Bietern jeweils transparent erläutert werden .

Der Rat folgte dieser Empfehlung und beschloss, die Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Gemeinde Rommerskirchen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB unverändert zu belassen. Finanzielle Auswirkungen sind mit diesem Beschluss derzeit nicht verbunden .