Rat beschließt Hebesätze 2026 mit breiter Mehrheit
In seiner Sitzung am 8. Januar hat der Rat der Gemeinde Rommerskirchen die Hebesatzsatzung für das Jahr 2026 mit einer sehr breiten Mehrheit beschlossen.
Grundlage der Entscheidung war ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, der im Laufe der Ratssitzung eingebracht wurde. Der Antrag wurde im Rat in zwei getrennten Abstimmungen mit deutlicher Zustimmung angenommen:
• In der Abstimmung wurde der Vorschlag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU sowie der Fraktion „Wir für Rommerskirchen“ bestätigt.
Damit wurde die Hebesatzsatzung 2026 mit sehr großer Mehrheit über die Fraktionsgrenzen hinweg beschlossen.
Der Rat legte für das Jahr 2026 folgende Hebesätze fest:
• Grundsteuer A: 571 v. H.
• Grundsteuer B: 585 v. H.
• Gewerbesteuer: 480 v. H.
Mit der beschlossenen Hebesatzsatzung schafft die Gemeinde Rommerskirchen die Grundlage für einen ausgeglichenen Haushalt, sichert ihre finanzielle Handlungsfähigkeit und trägt zugleich den Rahmenbedingungen der kommunalen Finanzverteilung Rechnung.
Die Verwaltung wird die beschlossenen Hebesätze nun in die weitere Haushaltsplanung 2026 einarbeiten.
