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OGS Beiträge März 2021

 

Rommerskirchen, den 19.03.2021

Seit dem 22. Februar 2021 wurde der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen.
Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, wird lediglich eine pädagogische Betreuung (Notbe-treuung) angeboten, kein originärer Betrieb der Offenen Ganztagsschule.
Wie bereits schon für die Monate Januar und Februar 2021 praktiziert, verzichtet die Gemeinde Rommerskirchen daher auch für den Monat März 2021 auf die Elternbeiträge. Zur Verrechnung erfolgt daher keine Abbuchung des Elternbeitrages im April 2021.
Nur für die Kinder, die im Rahmen der Notbetreuung tatsächlich an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, wird der pauschale Mittagsbeitrag erhoben. Die Abbuchung des Beitrages für die Mittagsverpflegung erfolgt Anfang April 2021.