Neue Vergabesatzung schafft klare Regeln und mehr Handlungsspielraum für die Gemeinde
Neue Vergabesatzung schafft klare Regeln und mehr Handlungsspielraum für die Gemeinde
Rommerskirchen Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2025 die neue Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Gemeinde Rommerskirchen unterhalb der EU-Schwellenwerte beschlossen. Damit reagiert die Gemeinde auf die grundlegenden Änderungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Vergaberecht, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten .
„Mit der neuen Vergabesatzung schaffen wir Rechtssicherheit, ein hohes Maß an Transparenz und praktikable Verfahrensregeln für die Verwaltung“, erklärt Bürgermeister Dr. Martin Mertens. „Das Land hat sämtliche bisherigen Vergaberegelungen für Kommunen aufgehoben. Ohne eine eigene Satzung wären Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte nur noch an sehr abstrakten Grundsätzen auszurichten. Das wäre in der Praxis kaum handhabbar.“
Die neue Satzung orientiert sich an einem Muster des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie des Deutschen Städtetages und greift bewährte Regelungen aus dem bisherigen Vergaberecht auf. Sie stellt klar, dass Vergaben weiterhin wirtschaftlich, sparsam und effizient erfolgen müssen und dabei die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz zu beachten sind .
Zugleich eröffnet die Satzung der Gemeinde mehr Flexibilität. So werden verschiedene Vergabeverfahren ausdrücklich zugelassen und Nachverhandlungen ermöglicht. Für sogenannte Direktvergaben – also Aufträge ohne förmliches Vergabeverfahren – legt die Satzung klare Wertgrenzen fest, die sich an der Größe der Gemeinde und der bestehenden Zuständigkeitsordnung orientieren.
Mit Inkrafttreten der neuen Satzung zum 1. Januar 2026 wird die bisherige interne Dienstanweisung zur Regelung des Vergabewesens in der Fassung vom 15. März 2024 aufgehoben, da sie nach der neuen Rechtslage nicht mehr zulässig ist .
„Unser Ziel ist es, die kommunalen Abläufe zu entbürokratisieren, ohne dabei Transparenz oder Fairness im Wettbewerb zu gefährden“, so Bürgermeister Dr. Mertens. „Die neue Vergabesatzung schafft dafür eine klare und verlässliche Grundlage – sowohl für die Verwaltung als auch für die Unternehmen, die mit der Gemeinde zusammenarbeiten.“
