Mertens regte Regionalrats-Stellungnahme an: So soll „Windrad-Wildwuchs“ verhindert werden
Auf Initiative von Bürgermeister Dr. Martin Mertens, der zugleich auch Mitglied im Regionalrat ist, hat die dortige SPD-Fraktion angeregt, dass sich der Regionalrat im Rahmen der so genannten „Verbändeanhörung“ mit einer eigenen Stellungnahme zum Entwurf des neuen Nordrhein-Westfälischen Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NRW-WindBG) positioniert. Aus diesem Anstoß ist eine gemeinsame Stellungnahme entstanden, die der Regionalrat nun geschlossen auf den Weg bringt.
„Ich freue mich sehr, dass unsere Initiative innerhalb kürzester Zeit zu einer gemeinsamen Position des Regionalrates geführt hat“, erklärt Mertens. „Mein besonderer Dank gilt dabei auch der CDU-Regionalratsfraktion für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit. Gerade bei einem für unsere Kommunen so wichtigen Thema ist es ein starkes Signal, wenn wir über Parteigrenzen hinweg gemeinsam für mehr Rechtssicherheit und kommunale Gestaltungsmöglichkeiten eintreten.“
Der Regionalrat begrüßt in seiner Stellungnahme ausdrücklich die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, künftig Flächenüberhänge zwischen unterschiedlichen Planungsregionen übertragen und anrechnen zu können. Die gesetzlichen Ausbauziele für die Windenergie bleiben damit bestehen, zugleich entsteht jedoch mehr Flexibilität für eine ausgewogenere regionale Verteilung.
„Genau diese Flexibilität haben wir immer eingefordert“, betont Mertens. „Es geht nicht darum, die Ausbauziele infrage zu stellen. Es geht darum, den Planungsträgern und den Kommunen Instrumente an die Hand zu geben, mit denen regionale Besonderheiten berücksichtigt und Belastungen vernünftiger verteilt werden können.“
Von besonderer Bedeutung ist aus Sicht des Bürgermeisters zudem die Stärkung der Rechts- und Planungssicherheit. Der Gesetzentwurf berücksichtigt ausdrücklich die Situation, dass gegen mehrere Regionalpläne in Nordrhein-Westfalen Normenkontrollverfahren anhängig sind. Hierzu gehört auch das Verfahren der Gemeinde Rommerskirchen gegen die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf.
Die Neuregelung soll gewährleisten, dass Regionalpläne im Falle einer erfolgreichen gerichtlichen Beanstandung geordnet nachgebessert werden können, ohne dass unmittelbar eine ungesteuerte Privilegierung der Windenergienutzung im Außenbereich eintritt. Hier droht derzeit noch ein möglicher „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen.
„Für uns ist entscheidend, dass gerichtlicher Rechtsschutz, kommunale Planungshoheit und eine geordnete Energiewende miteinander in Einklang gebracht werden“, so Mertens. „Die neue gesetzliche Regelung kann hier unsere Rechtsposition und vor allem die Rechtssicherheit der gesamten Regionalplanung stärken. Deshalb war es mir wichtig, dass wir uns als Regionalrat hierzu klar gegenüber der Landesregierung positionieren.“
Mertens unterstreicht zugleich den fraktionsübergreifenden Charakter der Initiative: „Dass wir aus einem Anstoß von mir und der SPD-Regionalratsfraktion gemeinsam mit den anderen Fraktionen – und insbesondere in sehr guter Zusammenarbeit mit der CDU-Regionalratsfraktion – eine gemeinsame Linie entwickeln konnten, freut mich außerordentlich. Bei Fragen von solcher Tragweite sollten nicht parteipolitische Unterschiede, sondern die Interessen unserer Städte, Gemeinden und der Menschen in der Region im Mittelpunkt stehen.“
Der Regionalrat spricht sich in seiner Stellungnahme deshalb dafür aus, den Gesetzentwurf zu unterstützen. „Wir wollen die Energiewende gestalten – aber geordnet, rechtssicher und mit starken Kommunen. Dass der Regionalrat bei diesem Ziel gemeinsam an einem Strang zieht, ist ein wichtiges Signal nach Düsseldorf“, so Bürgermeister Dr. Martin Mertens abschließend.
