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Tagesmütter und Tagesväter

Für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr gibt es einen Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Kindertagesstätte.

Für Kinder unter drei Jahren, die keine Kindertagesstätte besuchen können, kann man auch die Möglichkeit einer Tagesmutter/ eines Tagesvaters in Betracht ziehen.

Hier gibt es flexible Betreuungszeiten, eine familiäre Umgebung und intensivere Betreuung des Kindes.

Bei der Vermittlung von Tagesmüttern / -vätern helfen Ihnen die Tagespflegevermittlungsstelle des Rhein Kreises Neuss gerne weiter.

Tagespflege Vermittlungsstelle

Des Rhein Kreises Neuss.
Für Jüchen und Rommerskirchen.

Daniela Hansen
0 21 61 / 61 04 – 51 17
daniela.hansen@rhein-kreis-neuss.de