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Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Sie sind seit über 150 Jahren Begleiterscheinung jeder Wahl: Wahlplakate. Obwohl inzwischen auch auf kommunaler Ebene die Auseinandersetzung in den sozialen Netzwerken einen immer größeren Stellenwert einnimmt, werden die Wahlplakate noch einige Jahre zum festen Bestandteils eines jeden Wahlkampfes gehören. Auch für die Kommunalwahl am 13. September, bei der in Rommerskirchen Rat, Bürgermeister, Kreistag und Landrat gewählt werden, wird in diesen Tagen wieder plakatiert.

„In Rommerskirchen dürften die politischen Parteien dies theoretisch schon drei Monate vor dem Wahltag, wie es auch der Erlass der Landesregierung vorsieht. Es hat sich aber eingebürgert, dass frühestens acht Wochen vor dem Wahltermin die Plakate auch in der Gillbachgemeinde aufgehängt werden“ erläutern Bürgermeister Dr. Martin Mertens und Wahlleiter Hermann Schnitzler.

„Inzwischen sind die klassischen Papierplakate auf Sperrholztafeln, die noch „geklebt“ wurden, nahezu ausnahms-los durch so genannte „Hohlkammerplakate“ aus recyceltem Kunststoffmaterial ersetzt worden. Ein Hauptgrund ist dabei die Verkehrssicherheit: Während die alten Sperrholztafeln sehr schwer waren und zu ernsthaften Verletzungen führen konnten, ist das neue Material leicht und weich. Ein wichtiges Argument, sollten sich doch mal Plakate lösen oder durch Vandalismus zerstört werden“ so Mertens und Schnitzler weiter.

Beide beantworten die wichtigsten Fragen:

Wer darf Wahlplakate aufhängen?
Alle Parteien oder Wählergemeinschaften sowie Einzel-kandidatinnen und -kandidaten, die auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen bzw. Des Rhein-Kreises Neuss für die Kommunal-, die Bürgermeisterwahl oder die Landrats- und die Kreistagswahl antreten, dürfen Plakate aufhängen.

Wo dürfen Wahlplakate nicht aufgehängt werden?
Plakate dürfen nicht im Bereich von Kreuzungen, Ein-mündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven angebracht werden. Außerdem dürfen die Plakate nach Form und Farbe nicht zu Verwechslungen von Ver-kehrszeichen- und –einrichtungen führen, also etwa Am-peln überdecken.

Wie viele Wahlplakate dürfen aufgehängt werden?
Bei der Anzahl der Wahlplakate gibt es keine rechtliche Begrenzung.
„Es freut mich aber, dass einige Parteien auch in diesem Jahr die Zahl der Wahlplakate reduziert haben und statt-dessen an gemeinnützige Organisationen wie die Tafel oder das Tierheim spenden“ so Bürgermeister Dr. Martin Mertens

Darf man als Bürger ein Plakat abhängen, weil es einem lästig erscheint?
Nein. Hierbei handelt es sich sogar um Sachbeschädi-gung.
Sollte ein Plakat aber stören, sind die Parteivorsitzenden vor Ort der richtige Ansprechpartner. Bislang konnte hier immer schnell und unbürokratisch geholfen werden. Ist der Kontakt erfolglos, kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden.

Wer ist für den Inhalt der Plakatwerbung verantwortlich?
Für den Inhalt und die Einhaltung der Plakatierungsgrundsätze sind grundsätzlich die Parteivorsitzenden vor Ort verantwortlich – also beispielsweise in Rommerskirchen für die SPD Johannes Strauch, für die CDU Michael Will-mann, für Bündnis90/Die Grünen Nicolas Uerlings, für die UWG Willi Feil und für die FDP Stephan Kunz. Deren Kontaktdaten finden sich auf der Homepage der Gemeinde Rommerskirchen und sind öffentlich zugänglich. Sollten also Plakate falsch aufgehängt sein, wird darum gebeten, zunächst diese Ansprechpartner zu kontaktieren. Sollten grobe Zuwiderhandlungen vorliegen, kann es passieren, dass die Gemeindeverwaltung eingreifen muss. Hier ist das kommunale Ordnungsamt unter 02183 80058 dann Ansprechpartner.