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Kinder aus Familien mit geringem Einkommen
bekommen weiterhin Mittagessen bezahlt

 

Rommerskirchen, den 14.01.2021

Auch wenn die gemeinsame Verpflegung in Schule, Tagesstätte oder Tagespflege wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist: Kinder aus Familien mit geringem Einkommen bekommen ein Mittagessen auch weiterhin bezahlt. Grundlage hierfür ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Wie Kerstin Maaßen, Leiterin des Amts für Senioren, Soziales und Migration, mitteilt, gibt es hierfür verschiedene Möglichkeiten. Die Anbieter können das Mittagessen entweder nach Hause liefern oder an einem Ausgabeort zur Abholung bereitstellen. Zudem können sie auch Lebensmittelpakete oder Gutscheine ausgeben, wenn die Zusammenstellung der Lebensmittel für die Zubereitung einer angemessenen Mittagsverpflegung geeignet ist. Dies gilt selbst dann, wenn es mit Mehrkosten verbunden ist, wie das Kreissozialamt klarstellt.
Anbieter können sich unter anderem auf der Plattform www.rheinkreishelden.de über ortsansässige Lieferdienste informieren. Lokale Gastronomen finden Kooperationspartner in dem Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss unter dem Link https://but.rhein-kreis-neuss.de. Die Eltern werden gebeten, sich hinsichtlich der Mittagsverpflegung direkt mit ihrem jeweiligen Anbieter in Verbindung zu setzen. Wer sich beim richtigen Ansprechpartner unsicher ist, wendet sich an die BuT-Koordination im Kreissozialamt unter Telefon 02181/601 50 32 oder per E-mail an bildungspaket@rhein-kreis-neuss.de Die Abrechnung erfolgt wie bisher bei dem Sozialamt. Diese Regelung gilt zunächst bis 31. März. Im Fall einer Verlängerung werden die Eltern entsprechend informiert.