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Gespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf zum Thema „Weiterführende Schule in Rommerskirchen“ – Verwaltung informiert die Politik in der Ratssitzung – Elternbefragung vor den Sommerferien geplant

18.02.2025 | Pressemitteilung

Die Verwaltung hat die Politik am 10.2.2025 in der Gemeinderatssitzung über das Thema „Errichtung einer weiterführenden Schule in Rommerskirchen“ informiert.

Am 4.2.2025 fand dazu ein Informationsgespräch mit dem Dezernat 48 (Schulrecht und Schulverwaltung, Schulbau) der Bezirksregierung statt. Dies hatte der Regierungspräsident Thomas Schürmann der Gemeinde nach dem Anschreiben durch den Bürgermeister Dr. Martin Mertens vom 30.10.2024 in seinem Antwortschreiben vorgeschlagen. Ziel sollte es sein, dass das Dezernat 48 der Bezirksregierung die Gemeinde Rommerskirchen hinsichtlich etwaiger Schritte zur Errichtung einer weiterführenden Schule in der Gemeinde berät.
Von Seiten der Gemeinde haben an dem digitalen Termin BM Dr. Martin Mertens, Frau Monika Lange und Herr Norbert Bude teilgenommen.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung finden sich im Schulgesetz NRW in den §§ 78 ff.
Interessant ist dabei der § 82, der Vorgaben zu der Mindestgröße von Schulen macht. Dazu heißt es doch im Absatz 1:

Schulen müssen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Errichtung muss sie für mindestens fünf Jahre gesichert sein; dabei gelten 28 Schülerinnen und Schüler als Klasse, für Grundschulen, für Gesamtschulen und für Sekundarschulen 25 Schülerinnen und Schüler.

Dabei ist je nach Schulform eine Mindestanzahl von Parallelklassen erforderlich:

Hauptschule zwei Parallelklassen
Realschule zwei Parallelklassen
Sekundarschule drei Parallelklassen
Gymnasium drei Parallelklassen
Gesamtschule vier Parallelklassen

 

Das Dezernat 48 hat empfohlen, als ersten Schritt zunächst im Sommer bei Eltern der Grundschulkinder der jüngeren Jahrgänge eine unverbindliche Elternbefragung durchzuführen. Ziel soll es sein, einen ersten Eindruck zur Bedarfslage zu ermitteln.

In der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses wird die Verwaltung einen Entwurf des Fragebogens zur Beratung und Entscheidung vorlegen.