Gemeinde stellt Darstellung des Rhein-Kreises richtig: Verfahren um Windräder in Butzheim keinesfalls erledigt
Rommerskirchen Die Gemeinde Rommerskirchen widerspricht der Darstellung des Rhein-Kreises Neuss, wonach mit der Rücknahme der beiden Klagen die rechtliche Auseinandersetzung um die Windenergieanlagen in Rommerskirchen beendet sei. Das Verfahren um die Windräder in Butzheim ist keinesfalls erledigt.
Richtig ist, dass die Gemeinde die Klage bezüglich einer Windenergieanlage südlich von Gill zurückgenommen hat. Dieser Standort entsprach grundsätzlich bereits den planerischen Vorstellungen der Gemeinde.
Anders ist die Situation bei den sieben Anlagen in Butzheim. Die bisherige Genehmigung des Rhein-Kreises bezieht sich auf einen bestimmten Anlagentyp. Dieser soll nach Kenntnis der Gemeinde nicht mehr errichtet werden. Für die tatsächlich vorgesehenen anderen Anlagen ist deshalb ein weiteres Genehmigungsverfahren erforderlich. Dass bei einem Wechsel des Anlagentyps grundsätzlich ein neues beziehungsweise – je nach konkreter Änderung – ein Änderungsgenehmigungsverfahren erforderlich ist, entspricht dem nordrhein-westfälischen Windenergie-Erlass.
„Wer jetzt den Eindruck vermittelt, die sieben Windräder in Butzheim könnten aufgrund der zurückgenommenen Klage einfach gebaut werden, stellt den Sachverhalt unvollständig dar. Das Verfahren über die tatsächlich vorgesehenen Anlagen ist keinesfalls erledigt. Sobald hierzu eine Entscheidung des Rhein-Kreises vorliegt, werden wir diese rechtlich prüfen und gegen eine Genehmigung gegebenenfalls erneut vorgehen“, erklärt der Prozessvertreter der Gemeinde, Andreas Berstermann.
Besonders bemerkenswert ist aus Sicht der Gemeinde weiterhin der Umgang des Rhein-Kreises mit dem Feldhamsterschutz. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises hatte selbst Nutzungskonflikte mit der Feldhamsterpopulation geltend gemacht. Diese waren mitursächlich dafür, dass die kommunale Windenergieplanung nicht genehmigt wurde. Später schlug der Rhein-Kreis selbst Flächen westlich von Butzheim für die Windenergienutzung vor; zugleich wurden durch die zuständigen Kreisbehörden Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in diesem Bereich betrieben.
Bürgermeister Dr. Mertens: „Dass innerhalb derselben Kreisverwaltung zunächst der Feldhamsterschutz gegen die kommunale Planung ins Feld geführt wird und später Windenergieanlagen in diesem Raum ermöglicht werden, ist zumindest erklärungsbedürftig. Umso weniger nachvollziehbar ist die jetzige öffentliche Darstellung des Kreises. Unsere Position bleibt eindeutig: Wir werden die tatsächlich vorgesehenen Anlagen in Butzheim und die dazu erforderlichen Genehmigungen juristisch überprüfen und unsere rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Das letzte Wort ist hier keineswegs gesprochen“, so Mertens.
