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Erinnerung: Meldung des Standes der 2. Wasseruhr muss bei den Kreiswerken Grevenbroich erfolgen

Zahlreiche Haushalte in Rommerskirchen haben eine 2. Wasseruhr für die Gartenbewässerung installiert, mit der die Frischwassermenge erfasst wird, die nicht dem Kanal zugeführt wird.
Um diese Frischwassermenge bei der Schmutzwasserendabrechnung der Gemeinde Rommerskirchen zu berücksichtigen, muss der Zählerstand seit dem letzten Jahr mit dem Stichtag 1. Dezember an die Kreiswerke in Grevenbroich gemeldet werden.

Folgende Übermittlungswege können dafür benutzt werden:
– Rücksendung der Ablesekarte der Kreiswerke Grevenbroich, die an alle Haushalte verschickt wird
– Online-Service unter www.kw-gv.de
– per E-Mail an info@kw-gv.de oder
– telefonisch unter der Service-Hotline 02182/170517
Bereits an das Steueramt gemeldete aktuelle Zählerstände wurden an die Kreiswerke Grevenbroich weitergeleitet. Eine erneute Meldung ist nicht erforderlich.
Zu beachten ist, dass eine Absetzung der nicht dem Kanal zugeführten Wassermenge nur Berücksichtigung findet, wenn die Eichzeit der 2. Wasseruhr nicht abgelaufen ist.
Erstanträge und Folgeanträge zum Einbau einer 2. Wasseruhr müssen weiterhin beim Steueramt gestellt werden. Als Eichnachweis muss dem Antrag ein Installationsfoto aus der Nähe und aus der Ferne beigefügt werden, damit erkennbar ist, dass z. B. kein Waschbecken oder Bodenablauf vorhanden ist.
Den Antrag sowie weitere Informationen zur 2. Wasseruhr ist auf der Homepage der Gemeinde Rommerskirchen (Rathaus online – Formularserver) zu finden.
Besitzer einer Regenwassernutzungsanlage müssen weiterhin Ihren Zählerstand per E-Mail an steueramt@rommerskirchen.de. bis zum 1. Dezember 2026 melden.