Einführung landesweiter ABC-Klassen zur Stärkung der Sprachkompetenz
Die NRW-Regierung plant die Einführung landesweiter ABC-Klassen zur gezielten Förderung der Sprachkompetenz von Kindern im Jahr vor der Einschulung. Deren Ziel ist es, allen Kindern einen erfolgreichen Start in die Grundschule zu ermöglichen. Künftig sollen alle Kinder im Rahmen der Schulanmeldung eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung durchlaufen. Um eine gezielte Förderung rechtzeitig vor Schulbeginn zu gewährleisten, wird die Schulanmeldung ab dem Jahr 2028 vom Herbst in das Frühjahr des Vorjahres vorgezogen .
Kinder, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um aktiv am Unterricht teilnehmen zu können, sollen im Schuljahr vor der Einschulung verpflichtend eine sogenannte ABC-Klasse besuchen. Diese findet in der Regel zweimal wöchentlich für jeweils zwei Stunden statt.
Die ABC-Klassen stehen unter schulischer Verantwortung und können in öffentlichen Schulen, Kindertageseinrichtungen oder an anderen geeigneten Orten stattfinden. Sie werden von Grundschullehrkräften sowie sozialpädagogischen Fachkräften geleitet und ergänzen den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen .
Die Teilnahmeverpflichtung gilt erstmals für Kinder, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Die ersten verpflichtenden ABC-Klassen starten somit im Schuljahr 2028/2029 .
Die Gemeinde wird dann auch verpflichtet sein, Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, zwischen Kita und dem Ort der ABC-Klasse zu befördern, sofern diese nicht identisch sind. Für Kinder ohne Kitabesuch werden die notwendigen Fahrtkosten für die wirtschaftlichste Beförderung erstattet.
Mit der Einführung der ABC-Klassen entstehen den kommunalen Schulträgern voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 zusätzliche Kosten, unter anderem für Beförderung, Raumbedarf, Ausstattung und Lernmittel. Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, diese im Rahmen eines gesonderten Belastungsausgleichsgesetzes zu regeln .
Ergänzend soll mit der Förderoption „ABC Plus“ die Möglichkeit geschaffen werden, Kindern bei entsprechendem Bedarf mehr Zeit für die Schuleingangsphase einzuräumen. Schulleitungen können künftig bereits vor Beginn des ersten Schuljahres entscheiden, ob ein Kind die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchläuft, um eine intensivere und individualisierte Förderung zu erhalten.
Wenn das Gesetz in Kraft ist, wird die Gemeinde die weiteren organisatorischen und finanziellen Auswirkungen in den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Erziehung und Bildung beraten.
