Ein Amt mit langer Geschichte und eigenständigen gesetzlichen Aufgaben – Warum die Kämmerin eine besondere Stellung einnimmt
Das Thema Haushalt ist derzeit in aller Munde. Auch in der Gemeinde Rommerskirchen laufen die Vorbereitungen für die Aufstellung des nächsten Gemeindehaushalts. Dabei fällt immer wieder ein Begriff, mit dem nicht jeder sofort etwas anfangen kann: Kämmerin.
Doch was macht eine Kämmerin eigentlich? Welche Verantwortung trägt sie? Und welche Aufgaben übernehmen der Bürgermeister und die übrigen Dezernenten? Fragen, die nicht selten auch die Politik bewegen: Auch in politischen Diskussionen im Gemeinderat werden die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten nämlich nicht immer klar voneinander getrennt.
Der Begriff „Kämmerer“ stammt vom lateinischen Wort camerarius und reicht bis in die frühmittelalterliche Zeit zurück. Schon an den Höfen der Könige und Fürsten gab es Verantwortliche, die sich um die Schatzkammer, die Einnahmen und die Ausgaben kümmerten. Daraus entwickelte sich über die Jahrhunderte das Amt des Kämmerers.
Heute geht es nicht mehr um die Schatzkammer eines Herrschers, sondern um die Finanzen einer ganzen Gemeinde: um Steuereinnahmen, Ausgaben für Schulen und Straßen, Investitionen, Kredite und die langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit.
In Rommerskirchen übernahm Susanne Garding-Maak im April 2021 die Funktion der Kämmerin. Sie ist zugleich allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters und verantwortet als Dezernentin weitere Bereiche der Gemeindeverwaltung, darunter Personal, Zentrale Dienste, IT, Ordnung,Brandschutz, Einwohnermeldewesen und Standesamt.
Gemeinsam mit dem Bürgermeister bilden die Dezernenten, zu denen auch Bau- und Sozialdezernent Ulrich Baum gehört, die verwaltungsinterne Leitungsrunde.
Die Funktion der Kämmerin unterscheidet sich wesentlich von der einer gewöhnlichen Dezernatsleitung. Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen überträgt der Kämmerin ausdrücklich eigene gesetzliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Das bedeutet: Sie handelt bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben eigenverantwortlich und muss nicht jede fachliche Entscheidung mit dem Bürgermeister abstimmen oder von ihm treffen lassen.
Sie leitet die Kämmerei innerhalb der festgelegten Verwaltungsorganisation und trägt gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die fachliche Verantwortung für die ihr zugeordneten finanzwirtschaftlichen Aufgaben. Dazu gehören insbesondere die Haushaltsaufstellung, die laufende Haushaltsbewirtschaftung, das Finanzcontrolling und die Erstellung der Jahresabschlüsse.
Diese Verantwortung besteht unabhängig von einem Wechsel im Bürgermeisteramt und ist nicht lediglich eine persönliche Aufgabenübertragung durch den Bürgermeister.
Gerade angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage im Rhein-Kreis Neuss ist die besondere Stellung der Kämmerin von großer Bedeutung. Die Gemeindeordnung sieht bewusst eine Aufgabenverteilung vor, bei der die finanzwirtschaftliche Arbeit nicht ausschließlich beim Bürgermeister liegt.
Bei der Vorbereitung des Haushalts laufen in der Kämmerei die finanziellen Planungen aus allen Bereichen der Verwaltung zusammen: Einnahmen, Ausgaben werden berechnet, notwendige Ausgaben kalkuliert.
Die fachliche Aufstellung des Haushaltsentwurfs ist eine gesetzliche Aufgabe der Kämmerin. Sie stellt (gemäß § 80 GO NRW) den Entwurf der Haushaltssatzung auf und legt ihn dem Bürgermeister zur Bestätigung vor.
Die dafür erforderlichen Berechnungen, Abstimmungen und Bewertungen erarbeitet unter ihrer fachlichen Leitung die Kämmerei.
Der Bürgermeister darf diese Arbeit nicht selbst vornehmen und auch nicht jeden einzelnen Arbeitsschritt genehmigen oder kontrollieren. Seine gesetzliche Aufgabe besteht vielmehr darin, den Entwurf zu bestätigen und dem Rat zuzuleiten.
Die besondere Stellung der Kämmerin zeigt sich nicht zuletzt darin, dass sie eine abweichende fachliche Auffassung schriftlich darlegen kann, wenn der Bürgermeister Änderungen an ihrem Entwurf vornimmt. Damit stellt die Gemeindeordnung sicher, dass die fachliche Einschätzung der Kämmerin auch unabhängig von der Bewertung des Bürgermeisters erkennbar bleibt.
Auch die Haushaltsbewirtschaftung gehört zu ihren zentralen Aufgaben. Mit dem Haushaltsbeschluss ist nämlich die Arbeit der Kämmerei keineswegs beendet.
Im Gegenteil: Während des gesamten Haushaltsjahres müssen Einnahmen, Ausgaben, finanzielle Entwicklungen und die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben begleitet werden.
Die Kämmerei koordiniert die Haushaltsbewirtschaftung, überwacht die finanzwirtschaftliche Entwicklung und unterstützt die Fachbereiche bei der Einhaltung der Haushaltsansätze. Auch hier nimmt die Kämmerin eigenständige fachliche Verantwortung wahr.
Besondere gesetzliche Befugnisse bestehen etwa bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach (§ 83 GO NRW) sowie bei haushaltswirtschaftlichen Sperren ( § 25 Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung des Landes).
Die Kämmerin ist damit nicht nur für die Aufstellung des Haushalts zuständig, sondern übernimmt auch während des laufenden Jahres eine zentrale Steuerungs- und Kontrollfunktion für die Gemeindefinanzen.
Besonders deutlich wird die Eigenverantwortung der Kämmerin bei den kommunalen Jahresabschlüssen. Der Unterschied zwischen Haushalt und Jahresabschluss ist einfach erklärt: Der Haushalt plant die Einnahmen und Ausgaben für die Zukunft. Der Jahresabschluss zeigt, wie sich die Finanzen tatsächlich entwickelt haben. Dazu gehören unter anderem die Bilanz, die Ergebnis- wie die Finanzrechnung und weitere vorgeschriebene Abschlussunterlagen.
Gemäß der Gemeindeordnung ( § 95 Abs. 5 GO NRW) wird der Entwurf des Jahresabschlusses von der Kämmerin aufgestellt. Die fachliche Erstellung und Aufstellung des Entwurfs liegt mithin in der originären Verantwortung der Kämmerei, der Bürgermeister darf sich hier nicht „einmischen“.
Die Kämmerin organisiert die dafür erforderlichen Arbeiten, koordiniert die notwendigen Informationen aus den Fachbereichen und verantwortet die fachliche Zusammenführung der Abschlussunterlagen.
Erst der fertige Entwurf wird dem Bürgermeister zur gesetzlich vorgesehenen Bestätigung vorgelegt und anschließend dem Gemeinderat zugeleitet.
Für die anschließende Prüfung bedient sich die Gemeinde des Rechnungsprüfungsamtes des Rhein-Kreises Neuss. Die Kämmerin ist auch hier Ansprechpartnerin für alle entsprechenden Fragen.
Die Kämmerin ist damit weit mehr als die Leiterin einer Finanzabteilung. Sie nimmt ein traditionsreiches Amt mit besonderen gesetzlichen Rechten und Pflichten wahr und trägt eine zentrale Verantwortung für die finanzielle Zukunft der Gemeinde.
