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Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalens behält zunächst ihre Gültigkeit

 

Rommerskirchen, den 19.03.2021

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen hat die Kommunen darüber informiert, dass die bislang geltende Coronaschutzverordnung zumindest bis zum Zeitpunkt der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 22.03.2021 nicht verändert wird und somit ihre Gültigkeit behält.
Angesichts des zunehmenden Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen werden die in der Coronaschutzver-ordnung angelegten Veränderungen bei entsprechenden Inzidenzwerten derzeit nicht Betracht kommen.
Konkret bedeutet dies, dass die Außengastronomie weiterhin nicht öffnen darf. Auch der kontaktfreie Sport im Innenbereich und der Kontaktsport im Außenbereich – bei jeweils tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest – sind ab Montag noch nicht möglich.
Die Gemeinde Rommerskirchen wird die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren, sobald erneute Änderungen eintreten.