Bezirksregierung Düsseldorf führt derzeit ein Beteiligungsverfahren zur 18. Änderung des Regionalplans im Hinblick auf die Ausweisung von Windvorrangflächen durch
Die Bezirksregierung Düsseldorf führt derzeit ein Beteiligungsverfahren zur 18. Änderung des Regionalplans im Hinblick auf die Ausweisung von Windvorrangflächen durch. Auch Flächen im Gemeindegebiet Rommerskirchen sind Gegenstand der Planungen. Ganz besonders betroffen ist der zentrale Bereich in der Gemeinde, das so genannte „Muhretal“.
Bürgermeister Dr. Martin Mertens ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich aktiv an dem Verfahren zu beteiligen:
„Die Frage, wo Windkraftanlagen zukünftig gebaut werden dürfen, betrifft uns alle ganz unmittelbar – insbesondere mit Blick auf Landschaftsbild, Natur- und Artenschutz sowie Abstände zu Wohnbebauung. Es ist daher wichtig, dass die Stimmen aus der Bürgerschaft gehört werden.“
Die Bezirksregierung hat eine Beteiligungsfrist bis zum 22. April 2025 festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraums können Stellungnahmen per E-Mail unter https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1012498 eingereicht werden. Dies gilt insbesondere auch für kritische Einwände oder Hinweise zur Auswirkung von Windenergieprojekten im Gemeindegebiet.
Die Gemeinde Rommerskirchen wird selbst eine Stellungnahme abgeben, die am 10. April in öffentlicher Sitzung vom Rat beschlossen werden soll. Auch hier steht die Forderung nach der Streichung Flächen im Muhrental sowie weiterer Reduzierung von Flächen im Bereich Vanikum und Evinghoven im Mittelpunkt.
„Klimaschutz ist wichtig – aber er darf nicht gegen berechtigte Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger ausgespielt werden. Ein sorgsamer Umgang mit unserer Landschaft und eine transparente Planung sind für uns unverzichtbar.“
Informationen zur Planänderung sowie die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen finden Sie unter: https://www.brd.nrw.de/Themen/Planen-Bauen/Regionalentwicklung/Energie/Windenergie