Logo und Motto der Gemeinde Rommerskirchen

Berechtigungsscheine für FFP2-Masken nur noch bis Mitte April gültig

 

 

Rommerskirchen, den 01.04.2021

Die von der Bundesregierung ausgegebenen Berechtigungsscheine 2 für FFP2-Masken sind nur noch bis 15. April gültig. Hierauf weisen die drei Apotheken Rommerskirchen und die Gemeinde hin. Die Masken sind in  der Nettesheimer Martinus-Apotheke am Tulpenweg 18 ebenso erhältlich wie in der Marien-Apotheke an der Eckumer Bahnstraße 70 oder in der Punkt-Apotheke im Mariannenpark 12 in Rommerskirchen. Benötigt wird neben dem Berechtigungsschein 2 nur der Personalausweis sowie der Eigenanteil von zwei Euro für die sechs Schutzmasken.