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Ausgangsbeschränkung gilt auch am 1. Mai

 

 

 

Rommerskirchen, den 27.04.2021

Der 1. Mai ist traditionell mit vielen Feierlichkeiten und Traditionen verbunden. Auch 2021 verändert Corona hier vieles. Mai-Feste wird es am kommenden Wochenende ebenso wenig geben, wie im vergangenen Jahr. Das gilt gleichermaßen für den beliebten „Tanz in den Mai“.
Auch am 1. Mai, bzw. 30. April, gilt daher, dass man sich bis 22 Uhr gemeinsam mit lediglich einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt im Freien aufhalten darf. Zwecks körperlicher Bewegung, ob nun beim Laufen und Spazierengehen, oder beim Aufstellen eines Maibaums für die Liebste, ist der alleinige Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung bis Mitternacht gestattet.