Logo und Motto der Gemeinde Rommerskirchen

Auch Spaziergänger dürfen „grüne“ Wirtschaftswege
nutzen – befestigt werden
diese jedoch nicht

Rommerskirchen, den 21.03.2022

Angesichts des veränderten Freizeitverhaltens vieler Bürgerinnen und Bürger hatte der Rat schon vor gut 15 Jahren die bis dato mehr oder weniger ausschließlich der Landwirtschaft vorbehaltenen Wirtschaftswege offiziell zu „Freizeit- und Wirtschaftswegen“ deklariert. Das Prinzip, wonach Teile des gut 200 Kilometer langen Wegenetzes der Gemeinde sowohl von der Landwirtschaft, als auch von Spaziergängern, Radlern oder Skatern genutzt werden darf, wurde im vor einigen Jahren verabschiedeten Wirtschaftswegekonzept noch
einmal ausdrücklich verankert. Multifunktionale Wege sind im Rahmen der landesweiten Radwegweisung „sogenanntes Knotenpunktsystem“ seither weitestgehend ausgeschildert. Gleichwohl gibt es im Einzelfall immer wieder einmal Probleme. So etwa in den Augen von „Freizeitnutzern“, die sich darüber beklagen, dass manche Wege mehr oder weniger „naturbelassen“ und für sie nur sehr schwer nutzbar sind. Was bei der Erstellung des Konzepts durchaus berücksichtigt wurde: Auch Spaziergänger dürfen diese Wege (zwar) nutzen, wobei diese jedoch nach Auskunft von Tiefbauamtsleiter Rudolf Reimert in erster Linie den Landwirten vorbehalten sind, die sie für ihre Zwecke auch in eigener Regie instand hal-ten. Geschottert oder anderweitig befestigt werden sollen diese Wege ausdrücklich nicht.