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Aktuelle Pressemitteilungen

Aussetzung der Kita- und OGS – Gebühren

Aussetzung der Kita- und OGS – Gebühren

Die mit dem 16.03.2020 in Kraft gesetzten und bis auf weiteres geltenden notwendigen Regelungen zum weiteren Betrieb von Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Schulen, Ganztagsangeboten im schulischen Bereich und weiteren Einrichtungen haben dazu geführt, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Familien die Betreuung ihrer Kinder trotz bestehender Betreuungsverträge selbst organisieren muss.

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Aussetzung der Kita- und OGS – Gebühren

Flexibilisierung von Betreuungszeiten

Veränderungen in der Arbeitswelt, zum Beispiel die zunehmende Flexibilisierung von Arbeitszeiten sowie die steigende Erwerbsbeteiligung von Müttern, führen unter anderem zu einer höheren Nachfrage nach flexibleren Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten.

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Aussetzung der Kita- und OGS – Gebühren

Notbetreuung weiterhin sichergestellt

Nach der letzten Entscheidung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen bleiben die Grundschulen und Kindertagesstätten weiterhin, vorerst bis zum 03.05.2020 geschlossen. Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und unabkömmlich sind, haben weiterhin einen Anspruch auf eine Notbetreuung in der Schule oder der Kindertagesstätte, die ihr Kind in der Regel besucht.

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