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Für die Rommerskirchener Grundschulen gilt folgende Regelung: die Grundschulen sind grundsätzlich geöffnet. Die Entscheidung, ob das Kind zur Schule geht, liegt bei den Eltern. Dabei sollte v.a. Berücksichtigung finden, ob der Weg zur Schule und nach Hause gefahrlos gewährleistet ist.

Es ist heute noch nicht absehbar, ob morgen früh der Schulbusverkehr stattfinden kann. In den Schulen wird ggf. nur eine Notbetreuung angeboten. Daher werden die Eltern gebeten, sorgfältig abzuwägen, ob sie ihr Kind zur Schule schicken.