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Ab 1. September: Bauanträge können nur noch bei der Unteren Bauaufsicht in Jüchen eingereicht werden

Bereits zum 1. September tritt eine wichtige Neuerung für alle Bauwilligen in Kraft: Die Gemeinde Rommerskirchen bittet dringend darum, alle Baugesuche wie Bauanträge, Bauvoranfragen, Genehmigungsfreistellungsanträge oder Abweichungsanträge ab diesem Termin direkt an die zuständige Untere Bauaufsicht der Stadt Jüchen, Am Rathaus 5 in 41563 Jüchen zu senden.

Im Rathaus können diese ab 1. September nicht mehr angenommen werden.
Die Gemeinde wird über die Bauaufsicht der Stadt Jüchen am Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Infolgedessen kann die Gemeinde Rommerskirchen ab September keine Baugesuche mehr entgegennehmen.

Hintergrund ist die Änderung der Bauordnung des Landes NRW, die zum 1. September in Kraft tritt.
Der Gesetzgeber versucht mit dieser Gesetzesänderung das Baugenehmigungsverfahren zu straffen und die Bearbeitungszeiten für die Baugenehmigungen zu verkürzen.