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Reisepass für Personen unter 18 Jahren – „e-Pass“

Beschreibung

Neubeantragung eines e-Passes (Reisepass mit biometrischen Daten) nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Verlust, Erstausstellung für Personen unter 18 Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist ein Reisepass sechs Jahre gültig.

Bitte beachten: Die Beantragung des Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Die Abholung kann durch einen Bevollmächtigten erledigt werden.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passfotos verwendet werden. Diese können von einem lizensierten Fotografen erstellt werden. Alternativ steht Ihnen im Bürgerbüro ein Terminal zur Verfügung, um digitale Passfotos zu fertigen, so wie Ihre Fingerabdrücke und Unterschrift vorab zu erfassen.

Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei Berlin beträgt 4-6 Wochen, es erfolgt eine Benachrichtigung über die Abholung.

Der Verlust eines Reisepasses ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.

Gebühren

37,50 €
6,00 € Lichtbild Terminal

Benötigte Unterlagen

  • Antragsteller unter 18 Jahren Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Personalausweise beider Elternteile
  • bisheriger Reisepass
  • Geburtsurkunde oder Personalausweis oder alter Kinderreisepass

Benötigte Formulare zum Download finden Sie hier.

Ansprechpartnerin

Kerstin Brüggen

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartnerin

Anja Westphal

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartnerin

Emily Rothkopf

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen