Vorläufiger Personalausweis
Beschreibung
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises, wenn die Bearbeitungszeit von ca. 2 – 3 Wochen für einen normalen Personalausweis zu lange dauert und das Dokument kurzfristig benötigt wird. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.
Bitte beachten: Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt drei Monate. Grundsätzlich wird die Beantragung eines endgültigen Personalausweises erforderlich.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passfotos verwendet werden. Diese können von einem lizensierten Fotografen erstellt werden. Alternativ steht Ihnen im Bürgerbüro ein Terminal zur Verfügung, um digitale Passfotos zu fertigen und Ihre Unterschrift vorab zu erfassen.
Gebühren
10,00 €
6,00 € Lichtbild Terminal
Benötigte Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
- bei Erstantrag: alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- nach Verlust: Geburtsurkunde oder Reisepass und Polizeianzeige (Anzeige kann auch im Bürgerbüro gestellt werden)
Benötigte Formulare zum Download finden Sie hier.
Ansprechpartnerin
Kerstin Brüggen
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 - 67
Telefax: 0 21 83 / 8 00 - 92
E-Mail: kerstin.brueggen@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen
Ansprechpartnerin
Anja Westphal
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 – 52
Telefax: 0 21 83 / 8 00 – 92
E-Mail: anja.westphal@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen
Ansprechpartnerin
Emily Rothkopf
Kontakt
Telefon: 0 21 83 / 8 00 – 51
Telefax: 0 21 83 / 8 00 – 92
E-Mail: emily.rothkopf@rommerskirchen.de
Adresse
Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen