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Vorläufiger Personalausweis

Beschreibung

Beantragung eines vorläufigen Personalausweises, wenn die Bearbeitungszeit von ca. 2 – 3 Wochen für einen normalen Personalausweis zu lange dauert und das Dokument kurzfristig benötigt wird. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.

Bitte beachten: Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt drei Monate. Grundsätzlich wird die Beantragung eines endgültigen Personalausweises erforderlich.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passfotos verwendet werden. Diese können von einem lizensierten Fotografen erstellt werden. Alternativ steht Ihnen im Bürgerbüro ein Terminal zur Verfügung, um digitale Passfotos zu fertigen und Ihre Unterschrift vorab zu erfassen.

Gebühren

10,00 €
6,00 € Lichtbild Terminal

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
  • bei Erstantrag: alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • nach Verlust: Geburtsurkunde oder Reisepass und Polizeianzeige (Anzeige kann auch im Bürgerbüro gestellt werden)

Benötigte Formulare zum Download finden Sie hier.

Ansprechpartnerin

Kerstin Brüggen

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartnerin

Anja Westphal

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

Ansprechpartnerin

Emily Rothkopf

Adresse

Rathaus
Zimmer: 0.08
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen