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Wer ist eigentlich der Erft-Verband? Mertens: „Weder beliebige Interessenvereinigung noch verlängerter Arm eines Wirtschaftsunternehmens“

In den vergangenen Monaten wurde intensiv über die Zukunft des Gillbachs diskutiert. Dabei wurde – neben Bürgermeister und Gemeindeverwaltung – auch der Erft-Verband wiederholt von einzelnen Ratsmitgliedern persönlich attackiert. Teilweise wurde öffentlich der Eindruck vermittelt, der Verband sei lediglich ein Gutachter oder Interessenvertreter des Braunkohleunternehmens RWE.

Bürgermeister Dr. Martin Mertens hat deshalb den Erft-Verband um eine ausdrückliche Klarstellung seiner Aufgaben und Zuständigkeiten gebeten. Die ausführliche Stellungnahme von Dr. Martina Erken, Abteilung Biologie des Erft-Verbandes, vom 23. Oktober liegt der Gemeinde inzwischen vor.

Das Ergebnis ist eindeutig: Der Erft-Verband ist eine gesetzlich errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts und kein privatwirtschaftlicher Interessenverband.

Wasserwirtschaftsverbände übernehmen in Nordrhein-Westfalen zentrale öffentliche Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die Gewässerunterhaltung, Renaturierung und ökologische Entwicklung von Flüssen und Bächen sowie weitere wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Der Erft-Verband ist ein so genannter „sondergesetzlicher Wasserverband“. Seine Aufgaben und Zuständigkeiten sind im Erftverbandsgesetz (ErftVG) ausdrücklich geregelt. Bereits § 1 legt seine öffentlich-rechtliche Stellung fest, § 2 beschreibt seine Aufgaben. Gemäß § 54 untersteht der Verband der staatlichen Rechtsaufsicht durch das nordrhein-westfälische Umweltministerium unter Minister Oliver Krischer.

Dr. Martina Erken stellt in ihrer Stellungnahme unmissverständlich fest: „Der Erft-Verband handelt fachlich unabhängig und steht unter der Rechtsaufsicht des Staates.“

„Der Erft-Verband erfüllt einen gesetzlichen öffentlichen Auftrag. Er ist weder eine beliebige Interessenvereinigung noch der verlängerte Arm eines Wirtschaftsunternehmens“, erklärt Bürgermeister Mertens. „Wer seine fachliche Unabhängigkeit infrage stellt, sollte sich zunächst mit den gesetzlichen Grundlagen beschäftigen.“

Der Erft-Verband ist für die Unterhaltung und Renaturierung des Gillbachs ab der Gemeindegrenze zwischen Bergheim und Rommerskirchen bis zur Mündung in die Erft zuständig. Für den Oberlauf auf Bergheimer Stadtgebiet ist dagegen der Pulheimer Bachverband verantwortlich. Seit 1995 hat der Erft-Verband zahlreiche Renaturierungsmaßnahmen am Gillbach umgesetzt und zuvor stark begradigte Gewässerabschnitte ökologisch aufgewertet.

Die Erfolge sind nachweisbar: Während große Teile des Gillbachs hinsichtlich ihrer Gewässerstruktur vom Land Nordrhein-Westfalen als sehr stark verändert eingestuft werden, erreichen renaturierte Abschnitte deutlich bessere Bewertungen.
„Wer behauptet, der Erft-Verband habe kein Interesse an der ökologischen Entwicklung unseres Gillbachs, sollte sich diese jahrzehntelange Arbeit einmal genauer anschauen“, betont Mertens.

Auch zum viel diskutierten Gillbach-Konzept hat der Erft-Verband ausführlich Stellung genommen. Dieses Konzept wurde gemeinsam von der Gemeinde Rommerskirchen, der Stadt Bergheim, dem Rhein-Kreis Neuss, dem Rhein-Erft-Kreis, dem Erft-Verband und RWE Power erarbeitet. Es untersucht die wasserwirtschaftlichen Veränderungen nach dem Ende der Braunkohleverstromung und zeigt Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung des Gillbachs auf.

Dr. Erken erklärt auch den Fachbegriff „ephemer“, der ein nur zeitweise wasserführendes Gewässer beschreibt. Damit wird jedoch keineswegs das angestrebte Ziel für die Zukunft des Gillbachs formuliert. Vielmehr geht es ausdrücklich darum, zu untersuchen, aus welchen Quellen und durch welche Maßnahmen der Gillbach auch künftig mit Wasser gespeist werden kann. Das Konzept bildet hierfür eine fachliche Grundlage, ohne abschließende Entscheidungen vorwegzunehmen.

„Unser Ziel ist und bleibt, den Gillbach auch nach dem Ende der Braunkohleverstromung möglichst dauerhaft wasserführend zu erhalten. Genau daran arbeiten wir gemeinsam mit dem Erft-Verband, den beiden Kreisen, der Stadt Bergheim und ausdrücklich auch mit RWE“, betont Mertens.

Und weiter: „„Anders als gelegentlich öffentlich behauptet, arbeiten hier nicht unterschiedliche Akteure gegeneinander. Wir suchen gemeinsam nach tragfähigen Lösungen. Dass dabei auch RWE als bisheriger Einleiter und wichtiger wasserwirtschaftlicher Akteur eingebunden ist, ist fachlich notwendig.“ Für den Bürgermeister steht fest: „Wir untersuchen nicht, wie wir den Gillbach trockenlegen können, sondern wie wir seine Wasserführung langfristig sichern können.“

Für Bürgermeister Mertens ist die Stellungnahme des Erft-Verbandes ein wichtiger Beitrag zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion. Auch das nordrhein-westfälische Umweltministerium unter Minister Oliver Krischer hat er bereits mit der Zukunft des Gillbachs befasst.

„Aus meiner früheren Tätigkeit in der Landespolitik sind mir die gesetzlichen Strukturen und Zuständigkeiten selbstverständlich vertraut. Mir ist aber bewusst, dass nicht jeder über diese Erfahrungen verfügt oder sich mit den Besonderheiten des Wasserrechts auskennt. Das muss auch niemand. Wer allerdings öffentlich weitreichende Vorwürfe erhebt, sollte sich vorher mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen beschäftigen“, erklärt Mertens.

Gerade die wiederholten Angriffe einzelner Ratsmitglieder auf den Erft-Verband und die Gemeindeverwaltung hätten gezeigt, wie wichtig eine sachliche Aufklärung sei.
„Niemand muss Experte für Wasserwirtschaft sein. Aber wer politische Verantwortung trägt, sollte zumindest bereit sein, sich kundig zu machen, bevor er andere öffentlich angreift. Ein Blick in das Erftverbandsgesetz hätte manche Debatte sicherlich deutlich verkürzt“, so der Bürgermeister.

„Die Menschen in Rommerskirchen haben einen Anspruch darauf, dass wir ihnen die tatsächlichen Zusammenhänge erklären, statt mit politischen Schlagworten zusätzliche Verunsicherung zu erzeugen.“ Die Zukunft des Gillbachs werde nicht durch politische Forderungen allein entschieden. Vielmehr seien die zuständigen Wasserbehörden, die Fachinstitutionen und insbesondere das Land Nordrhein-Westfalen gefordert, gemeinsam tragfähige Lösungen zu ermöglichen.

„Unser gemeinsames Ziel bleibt der langfristige Erhalt des Gillbachs mit einer möglichst dauerhaften Wasserführung. Daran arbeiten wir mit allen zuständigen Partnern. Wissenschaftliche Erkenntnisse, klare Zuständigkeiten und konstruktive Zusammenarbeit bringen uns dabei weiter als politische Scheingefechte.“